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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Einzelantrag Lehmann abzulehnen. Das Verbot von Transaktionen zwischen nahestehenden Personen basiert auf dem Gedanken der Treuepflicht. Der Marktwert einer Anlage beim Immobilienfonds kann je nach Eigenart der Immobilie nur geschätzt werden, weshalb Interessenkollisionen bei Transaktionen zwischen diesen Personen fast unvermeidlich sind. Eine allfällige Auflockerung des Abtretungsverbotes erscheint dem Bundesrat vertretbar, so beispielsweise für Immobilien, die auf dem Markt nicht mehr verwertet werden können; sie muss indessen in engen Grenzen gehalten werden. Aus Anlegerinteressen besteht demgegenüber kein Grund, das Übernahmeverbot zu lockern. Bei einer Übernahme müsste eine Immobilie unter ihrem Wert in den Immobilienfonds eingebracht werden, um für den Immobilienfonds einen Mehrwert zu schaffen, was kaum je der Fall sein dürfte.

Ich möchte Sie also bitten, den Einzelantrag Lehmann abzulehnen.