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Maier Thomas · Nationalrat · 2012-09-12

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich kann mich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit kurzfassen.

Die Kommissionsmehrheit - sie kam mit 16 zu 9 Stimmen zustande - ist wie der Ständerat der Ansicht, dass der Katalog der zusätzlichen Dienstleistungen, die der Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen erbringen darf, nicht abschliessend sein sollte. Die Tätigkeiten der Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sollten in der Schweiz nicht eingeschränkt werden. Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.

Artikel 18a Absatz 3 Buchstabe a, Artikel 18b Absatz 4 und die entsprechenden Übergangsbestimmungen gemäss Entwurf des Bundesrates beinhalten alle die Vorschrift, dass zwischen der Finma und den ausländischen Aufsichtsbehörden eine Vereinbarung über Kooperation und Informationsaustausch abgeschlossen werden muss, damit das Fondsgeschäft für ausländische kollektive Kapitalanlagen ausgeübt oder an ausländische Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen delegiert werden darf.

Die Mehrheit Ihrer Kommission - sie kam mit 17 zu 8 Stimmen zustande - folgt dem Ständerat. Solche Vereinbarungen sollen nur dann verlangt werden, wenn sie auch das ausländische Recht fordert. Die Mehrheit vertritt insbesondere die Ansicht, dass solche Vereinbarungen nicht von allen Aufsichtsbehörden verlangt und deshalb im Kollektivanlagengesetz nicht allgemein gefordert werden sollten. Konsequenterweise müssen die in diesen Artikeln vorgesehenen Ausnahmeregeln gestrichen werden, die der Finma die Kompetenz einräumen, das Fondsgeschäft in begründeten Fällen auch ohne Abschluss einer Vereinbarung zu bewilligen.

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