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Maier Thomas · Nationalrat · 2012-09-12

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat hier eine Regelung für die beschränkte Zulassung sogenannter Einanlegerfonds vorgeschlagen. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Beschluss des Ständerates in Absatz 3, Einanlegerfonds für qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 10 Absatz 3 Buchstaben b und c - namentlich beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie - ohne Einschränkung zuzulassen. Die Anlageentscheide sollten zudem an den einzigen Anleger zurückdelegiert werden können.

Bei diesem Artikel geht es ein Stück weit auch um unsere Wettbewerbsfähigkeit. Sowohl Luxemburg als auch Deutschland lassen Einanlegerfonds, die von Sachversicherungen aufgelegt werden, zu. Die kollektive Anlage ist oft auch ein Mittel zur Rationalisierung der Vermögensverwaltung. Gerade institutionelle Anleger bedienen sich dieser Vorzüge der Kollektivanlagen, z. B. auch zum Vorteil unserer Pensionskassen.

Ich beantrage Ihnen, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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