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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2012-09-12

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich spreche nicht zum Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer), sondern zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 2bis auf Seite 4 der Fahne. Die eben behandelte De-minimis-Grenze gilt sowohl für Vermögensverwalter ausländischer als auch für solche schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen. Die Version des Ständerates lässt jedoch eine freiwillige Unterstellung unter die Finma-Aufsicht nur für Assetmanager ausländischer kollektiver Kapitalanlagen zu. Dies ist in den Augen der Minderheit eine Ungleichbehandlung und eine Diskriminierung der Schweizer Vermögensverwalter, welche es zu beseitigen gilt.

Wir bitten Sie deshalb, die Formulierung von Artikel 2 Absatz 2bis gemäss dem vorliegenden Minderheitsantrag anzupassen. So erhalten auch Assetmanager schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen die Möglichkeit der freiwilligen Unterstellung unter die Finma-Aufsicht.