preparatory:AB 133449
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Nach dem, was wir vorher mehrheitlich entschieden haben, muss ich Ihnen sagen: Der Ratschlag an alle kann nur sein, ja keinen Vermögensverwaltungsvertrag abzuschliessen, weil man sonst als qualifizierter Anleger gilt und alle Folgen zu tragen hat.
Der Antrag der Minderheit bzw. der Entwurf des Bundesrates lautet: "Wer kollektive Kapitalanlagen verwaltet, aufbewahrt oder vertreibt, braucht eine Bewilligung der Finma." Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Der Ständerat und die WAK-NR haben nun diese Bestimmung eingeschränkt, indem sie die Anforderungen an die Verwaltung und den Vertrieb nur bei nichtqualifizierten Anlegern als bewilligungspflichtig erachten.
Jetzt haben Sie soeben entschieden, dass man ja von vornherein qualifiziert ist. Mit anderen Worten: Für den Grossteil der Geschäfte, die ja jetzt über qualifizierte Anleger laufen, soll keine Bewilligung der Finma erforderlich sein. Damit wird das Geschäft mit den Kapitalanlagen zum Tummelfeld für allerlei Geschäfte. Es geht um ein Milliardengeschäft, und da darf man doch eine Bewilligung verlangen! Jeder Kleingewerbler benötigt eine Bewilligung für den Betrieb seines Geschäftes, und Sie brauchen heute für jeden Dorfmarkt eine Bewilligung von der zuständigen Behörde. Aber Sie meinen, für die Verwaltung von Milliardenvermögen solle das nicht so sein. Das ist nun definitiv kein Anlegerschutz mehr, Sie machen nun ein Gesetz für die Vermögensverwalterinnen und -verwalter - das ist nicht zulässig.