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Hess Hans · Ständerat · 2013-03-06

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-06

Wortprotokoll

Ich behandle bei meiner Berichterstattung zwei Themen aus der Tätigkeit unserer GPK. Das erste Thema ist die KAV-Modernisierung. KAV steht für Kompetenzzentrum für amtliche Veröffentlichungen der Bundeskanzlei. Es ist unter anderem verantwortlich für die Publikation des Bundesblattes, der Amtlichen Sammlung und der Systematischen Sammlung des Bundesrechts. Weil das hierfür benutzte Informatiksystem veraltet war, wurde 2007 ein Dienstleistungsanbieter mit der Erneuerung dieses Systems beauftragt. Ende 2009 brachte die Evaluation des Projektverlaufs bei der Bundeskanzlei und beim Dienstleistungsanbieter unterschiedliche Auffassungen über die Projektschwerpunkte und Modalitäten der Auftragsabwicklung zutage. Die Parteien entschieden sich deshalb Anfang 2010 für die vertragliche Projektbeendigung. Die Hälfte des Budgets des Projektes KAV-Erneuerung war bis dahin allerdings bereits aufgebraucht.

2010 und 2011 befasste sich die GPK an ihrer Sitzung zum Geschäftsbericht des Bundesrates mit diesem Thema. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass ein neues Konzept zur Ersetzung des bestehenden Systems erarbeitet worden sei. Dieses Konzept wurde im Sommer 2011 verabschiedet. Die zuständige Subkommission der GPK-SR lud die Bundeskanzlerin ein, ihr an der Sitzung vom 29. März 2012 den Stand dieses Projektes näher zu erläutern. Wie die Bundeskanzlerin bei dieser Gelegenheit erklärte, arbeitete die Bundeskanzlei an einem neuen Konzept, das darin bestand, das bestehende Informatiksystem über kleinere und mittlere Projekte zu optimieren. Die durch die Optimierungsmassnahmen gewonnene Zeit werde für das weitere Vorgehen, die Strategie KAV-Modernisierung, genutzt. Dabei werde das bestehende System bis 2016 Schritt für Schritt ersetzt. Gemäss Bundeskanzlei müssen für die Modernisierung des KAV-Systems bis 2016 rund zehn bis zwanzig Projekte umgesetzt werden.

Angesichts dieser Information kam die GPK-SR an ihrer Sitzung vom 13. November 2012 zum Schluss, dass momentan kein weiterer Handlungsbedarf für die parlamentarische Oberaufsicht bestehe. Sie wird sich aber zu einem späteren Zeitpunkt über den Stand der Arbeiten sowie über die Finanzierung der Modernisierung erkundigen. Die Kommission zeigte sich erstaunt darüber, dass die Bundeskanzlei zum letztgenannten Punkt bis dahin keine näheren Informationen geliefert hatte.

Dann komme ich noch zum Vollzug des Abkommens von Schengen. Die Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin sind am 17. Dezember 2004 vom Parlament und am 5. Juni 2005 auch vom Volk gebilligt worden. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Evaluation beschloss der Rat der Europäischen Union die gestaffelte Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands für die Schweiz auf den 12. Dezember 2008 bzw., was die Umstellung des Grenzkontrollregimes an den Flughäfen anbelangt, auf den 29. März 2009. Seither ist die Schweiz in die operationelle Zusammenarbeit von Schengen und Dublin voll eingebunden. In den Jahren 2005 bis 2009 liess sich die Geschäftsprüfungsdelegation im Rahmen eines jährlichen Berichtes über den Stand der Umsetzung von Schengen/Dublin in Kenntnis setzen. Nach erfolgter Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands für die Schweiz trat sie das Geschäft an die beiden GPK ab, welche sich seit 2010 regelmässig im April auf der Grundlage eines Berichtes über die aktuellen Entwicklungen von Schengen/Dublin informieren lassen.

An ihrer Sitzung vom 2. April 2012 stiessen die beiden zuständigen Subkommissionen im Rahmen der Diskussion mit den vollzugsverantwortlichen Stellen der Bundesverwaltung auf mögliche Schwierigkeiten im Vollzug des Abkommens von Schengen und eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf dessen Bedeutung für die innere Sicherheit der Schweiz. Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen wurden der Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie der Chef des Grenzwachtkorps angehört. Vom Bundesamt für Justiz wurde zudem ein Gutachten eingefordert zur Frage, welche einzelstaatlichen [PAGE 60] Möglichkeiten des Grenzschutzes die Schweiz im Rahmen der geltenden Regeln des Abkommens von Schengen hat. Die erhaltenen Informationen lassen für die beiden Kommissionen keinen anderen Schluss zu, als dass beim Vollzug des Abkommens von Schengen auf Bundesebene keine Probleme bestehen. Sie beschlossen deshalb, ihre Arbeiten mit einem Schreiben an den Bundesrat abzuschliessen.

In Anbetracht der Bedeutung der einzigartigen Doppelfunktion des Grenzwachtkorps, das für die innere Sicherheit der Schweiz im Grenzraum der Schengen-Binnengrenzen mobile Zoll- und Personenkontrollen durchführt, wird der Bundesrat aufgefordert, sich bei Bedarf auch international für dessen Erhalt einzusetzen. Einzelne Fragen und Aspekte zum Abkommen von Schengen/Dublin werden im Jahr 2013 im Rahmen anderer oberaufsichtsrechtlicher Tätigkeiten weiter vertieft. Zudem beschlossen die beiden Subkommissionen EJPD und BK, sich 2013 im Rahmen eines Dienststellenbesuches ein Bild von der tagtäglichen Arbeit des Grenzwachtkorps zu machen.

So weit mein Bericht.