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Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-05-28

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-28

Wortprotokoll

Bei diesem Vorstoss zeigt sich einmal mehr, dass wir in unserem Land Mühe haben, einmal eingeführte Regelungen und Einrichtungen wieder aufzuheben und abzuschaffen, wenn sie sich überlebt haben. Offenbar tragen wir alte Zöpfe gerne weiter, auch wenn die Glatze darunter schon allenthalben durchscheint.

Wie Sie aber wissen, habe ich mich immer wieder bemüht, unser Bundesrecht zu entrümpeln und obsolete Vorschriften, aber auch überholte Staatstätigkeiten zu eliminieren. Manchmal gelingt es, manchmal nicht. Ich habe mich gefreut, dass die Vorlage zur formellen Bereinigung des Bundesrechts die Hürden genommen und sich bis heute niemand daran gestossen hat, dass damals 31 Erlasse der Bundesversammlung, 112 Erlasse des Bundesrates und 56 Erlasse der Departemente aufgehoben worden sind; niemand hat sich daran gestossen. Der heutige Vorstoss ist in diesem Zusammenhang der A-jour-Haltung unserer Vorschriften und Einrichtungen zu sehen.

Bei jeder Entrümpelungsübung kann man natürlich sagen: Was soll das? Dies und das frisst ja kein Heu; wir haben Wichtigeres zu tun. Das heutige System hat sich doch bewährt; so steht es auch in den Erwägungen der Kommissionsmehrheit. Die Verwaltung drängt in der Regel auch nicht nach Veränderungen und hält eher am gewohnten Lauf fest. Dafür kann man ja durchaus auch Verständnis haben. Tatsächlich hat das Parlament immer auch weit Wichtigeres zu erledigen. Wenn aber jede Bereinigung der übernommenen Ordnung unterbleibt, dann häuft sich viel Überflüssiges an; das blockiert, und es erschwert das Schaffen kurzer Wege und flüssiger Abläufe.

Ich will nun nicht überzeichnen. Aber die Fahrradnummer, die Velovignette hat sich heute tatsächlich überlebt. Sie stammt aus einer Zeit der polizeilichen Kontrolle aller Lebensumstände, einer sorgsamen amtlichen Registrierung, die heute ihren Zweck aber wohl verloren hat und mehr behindert als nützt. Störend ist bei dieser Vignettenpflicht der unverhältnismässige Verwaltungsaufwand. Der Geldbetrag selbst, der für die Velonummer aufzuwenden ist, mag ja gering sein. Sinnigerweise ist er im Übrigen unterschiedlich hoch; je nachdem, wo die Vignette erworben wird, geht es um rund 4 bis 10 Franken, im Schnitt geht es um 5 Franken. Diese sind schon lange nicht mehr bei einer staatlichen Stelle, sondern bei der Post, den SBB, dem Fahrradhändler, der Migros, bei Denner oder bei Versicherungen hinzulegen. Gerade gewisse Versicherungen vermarkten dabei auch weitere Leistungen, über die mit der obligatorischen Vignette verbundene Haftpflichtversicherung hinaus, etwa gegen Diebstahl oder Beschädigung usw. der Velos. Wir kennen ja solche Zusatzversicherungen auch bei anderen staatlich dekretierten obligatorischen Versicherungen und ärgern uns dabei auch immer wieder einmal über die damit verbundene Intransparenz.

Bei der Velovignette ist der Betrag im Einzelnen nun zwar klein, aber vom Durchschnittspreis von 5 Franken geht immerhin 1 Franken für die Administrierung flöten; das macht also 20 Prozent Verwaltungsaufwand. Dieses Verhältnis würde in anderen Bereichen zweifellos zu einem Aufschrei führen. Der administrative Aufwand bei den Krankenversicherungen beispielsweise ist irgendwo im tiefen einstelligen Bereich, und dort wird immer wieder gesagt, dieser Aufwand sei zu gross. Bei der Velovignette sagen wir, er sei ja nicht grösser als beim Kauf einer Briefmarke, aber 20 Prozent für die administrativen Umtriebe sind doch auch bei kleinen Beträgen schlicht und einfach zu viel, es sind unnötige, unproduktive Kosten.

Die wenigen Franken, die für die Deckung der obligatorischen Haftpflichtversicherung verbleiben, dienen zur Risikoübernahme in einem Bereich, der durch viele Bagatellschäden geprägt wird. Verglichen mit anderen Betätigungen wie dem Skifahren, dem Boarden, dem Inlineskating und dem Fahren mit dem Kleintrottinett, welche alle keinem Obligatorium der Haftpflichtversicherung unterliegen, sind die Haftungsrisiken beim Radfahren wohl sogar kleiner. Würden diese 2 bis 3 Franken, die aus der obligatorischen Haftpflichtversicherung für die Schadendeckung verbleiben, durch die normale Privathaftpflichtversicherung übernommen, würde dies, wenn überhaupt, zu kaum merklichen Aufschlägen führen. Der grosse Verwaltungsaufwand würde dabei weitgehend entfallen.

Unter dem Strich ergäbe sich durch den Wegfall der Vignette bzw. der doppelten obligatorischen Haftpflichtversicherung eine klare Entlastung für all jene, welche privathaftpflichtversichert sind.

Eine grosse Mehrheit unserer Bevölkerung, rund 90 Prozent, besitzt heute eine solche Privathaftpflichtversicherung. Eine kleine Minderheit von 10 Prozent ist nicht privathaftpflichtversichert. Zum Teil wird diese Minderheit also gewissermassen durch die grosse Mehrheit querfinanziert. Umgekehrt gibt es nach Meinung der Kantonspolizei Thurgau heute eine bedeutende Zahl von Radfahrern, eine Dunkelziffer von zweifellos mehr als 10 Prozent, welche die Vignette ohnehin gar nicht lösen. Auch diese "Trittbrett-Radfahrer" werden im heutigen System querfinanziert, weil auch die von ihnen allenfalls verursachten Schäden aus dem sogenannten Garantiefonds, zu welchem alle anderen beitragen, bezahlt werden. Kopfschütteln ist auch hier erlaubt.

Die Polizei kontrolliert im Übrigen - wir haben es gehört - die Vignettenpflicht nur im Zusammenhang mit anderen Verkehrsübertretungen, sonst kaum. Es gibt im Übrigen auch keine zentrale oder kantonale Registratur der Vignettennummern. Die Angaben, welche unser Kommissionspräsident zum Besten gegeben hat, sind freiwillig und werden oft nicht aufgeführt. Im Falle von Diebstahl oder Verlust verfügt die Polizei also grundsätzlich über keine Liste, weshalb sie auch immer wieder jede Menge aufgefundener Räder versteigert. Allerdings kann die Vignettennummer mit privaten sogenannten Suchdiensten gekoppelt werden - selbstverständlich gegen einen Aufpreis.

Von Verwaltungsseite habe ich vernommen, und auch heute haben wir das gehört, dass die Fahrrad-Haftpflichtbestimmungen offenbar auch auf andere Fahrzeuge wie [PAGE 403] landwirtschaftliche Einachser, gewerbliche Motorrad-Handwagen auch der Post und der SBB und Invalidenfahrzeuge angewendet würden. Die Regelung dieser Sonderverhältnisse ist vom Gesetzgeber indessen an den Bundesrat delegiert worden, und es dürfte diesem kaum grosse Schwierigkeiten bereiten, eine sachgerechte Lösung für diese wenigen Sonderfälle zu finden. Die Haftungsfälle beispielsweise von Invalidenfahrstühlen dürften sich im Übrigen jährlich wohl an den Fingern einer einzigen Hand abzählen lassen.

In unseren Nachbarländern gibt es die Vignettenpflicht eigentlich nicht. Es ist auch problemlos so, dass Radfahren als umweltfreundliche Fortbewegung gilt, und gerade gesunde sportliche Betätigung wird durch die Vignette wohl kaum gefördert, sondern, wenn schon, eher behindert. Nicht von ungefähr unterstützt denn auch beispielsweise der Radfahrer-Bund Swiss Cycling die Abschaffung der Vignette.

Ganz kurz noch: Ich habe das neue Argument gesehen, das uns dieser Tage von Schweiz Mobil zugeflattert ist. Gegenwärtig prüft ein Projektteam mit Unterstützung des Astra, also der Verwaltung, die Möglichkeiten für eine dauernde und gesicherte Finanzierung des Veloverkehrs. Das soll dann über die Vignette gehen. Meine Lieben, das bedeutet eine Steuer über die Velovignette. Auch das will ich nicht. Ein Grund mehr, hier den alten Zopf zu kappen.

Ich bitte Sie um Unterstützung der Initiative.