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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-05-28

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-05-28

Wortprotokoll

Ich möchte einleitend der Geschäftsprüfungskommission und den Referentinnen und Referenten für die Präsentation, die Würdigung der Arbeit des Bundesrates im Rahmen dieser Geschäftsberichterstattung danken. Ich habe verstanden, dass Sie heute an den Bundesrat keine Fragen gestellt haben, sondern dass Sie im Rahmen Ihrer Geschäftsprüfungstätigkeit Feststellungen getroffen und diese hier präsentiert haben. Ich möchte mich deshalb darauf konzentrieren, ein paar ganz wenige Aspekte aus der Sicht des Bundesrates nachzuschieben, die betreffend das Berichtsjahr ebenfalls erwähnenswert sind.

Bekanntlich haben wir im Januar 2008 eine Botschaft über die Planung der Legislatur, zu der dieses Jahr 2008 gehört, erlassen und damals fünf Schwerpunkte festgelegt, nämlich die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, die Gewährleistung der Sicherheit, die Verbesserung der gesellschaftlichen Kohäsion, die nachhaltige Ressourcennutzung und die gute internationale Vernetzung unseres Landes. Das sollen gleichsam die Leitlinien der Legislatur 2007-2011 sein.

Jetzt zum Jahr 2008, und hier beginne ich mit der konjunkturellen Situation, weil sie natürlich für vieles entscheidend war, was in diesem Jahr geschah: Die Weltwirtschaft hat aufgrund der Subprime-Krise in den USA mit einer Verschlechterung rechnen müssen, die dann auch eingetreten ist, und zwar in Form einer Rezession. Flächendeckend hat sich diese Verschlechterung ausgebreitet, und die Schweiz war natürlich von Anfang an im Visier dieser konjunkturellen Entwicklungen, weil sie einerseits in Bezug auf die Exporte sehr stark auf die EU und andererseits in Bezug auf den Finanzmarkt sehr stark auf die USA ausgerichtet ist. Auch in der Schweiz hat sich deshalb schon im Sommer des letzten Jahres die Konjunktur abzuschwächen begonnen. Das reale Bruttoinlandprodukt ist gegenüber dem dritten Quartal auf Ende des Jahres um 0,3 Prozent gesunken. Mittlerweile hat sich diese Tendenz verschärft, wir wissen es, und wir sind gleichsam der Überzeugung, dass das Schlimmste noch gar nicht überstanden ist, sondern dass uns gerade beim Arbeitsmarkt noch unliebsame Zeiten bevorstehen könnten. [PAGE 386]

Weitere Informationen über diese Rahmenbedingungen, insbesondere über die wirtschaftlichen, finden Sie im Teil über die Lageanalyse. Dort finden Sie auch eine Zahl von Indikatoren, und damit kommt der Bundesrat einem Anliegen der Räte nach, die mit einer Revision des Parlamentsgesetzes einen entsprechenden Auftrag erteilt haben; entsprechend haben wir Ihnen diese Zahlen geliefert. Ich möchte einfach darauf verweisen.

Bei den Schwerpunkten des Jahres 2008 möchte ich vier herausgreifen: erstens das wirtschaftliche Umfeld, zweitens die Einführung von Schengen/Dublin, drittens die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union und viertens die Weiterentwicklung der Energie- und Klimapolitik.

1. Die finanzpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, insbesondere vor dem internationalen Hintergrund, waren ein wichtiges Thema nach den Sommerferien 2008. Hier hat sich die Finanzkrise wie gesagt auszubreiten begonnen. Deshalb sind einzelne Revisionen, die im Geschäftsjahr gemäss Legislaturplanung vorgesehen waren, eigentlich rechtzeitig dahergekommen, weil wir sie ja auch teilweise als Antworten auf diese wirtschaftlichen Herausforderungen betrachten. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang im Juni 2008 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse einerseits und jene zum Produktesicherheitsgesetz andererseits verabschiedet. Insbesondere mit dieser Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse soll eben ermöglicht werden, dass Produkte, die im europäischen Raum in Verkehr gesetzt werden, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können. Das sind Erleichterungen, die jetzt in der Krise eben erwünscht sind. Diese geplante Revision wird in der Tat auch einen Wachstumsimpuls von bis zu 0,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes bewirken.

Am 5. November 2008 hat der Bundesrat die Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems verabschiedet. Dieses Paket bestand bekanntlich aus zwei Hauptmassnahmen, die noch im Jahr 2008 realisiert wurden, nämlich erstens aus der Übertragung von illiquiden Aktiven aus der Bilanz der UBS in eine Auffang- oder Abwicklungsgesellschaft der Schweizerischen Nationalbank und zweitens aus der Stärkung der Eigenmittelbasis der UBS durch die Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe. Das sind Themen, die Ihnen mittlerweile bestens bekannt sind; ich komme deshalb zum zweiten Schwerpunkt.

2. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und die Inkraftsetzung: Der Bundesrat hat im Jahr 2008 über verschiedene Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes befunden, welche die Europäische Union der Schweiz seit der Unterzeichnung des Abkommens im Jahre 2004 notifiziert hat. Ich erinnere Sie daran, dass am 13. Februar 2008 die Botschaft zur Übernahme der Frontex-Verordnung verabschiedet wurde; Sie haben sie in der Folge behandelt. Am 19. November 2008 haben wir sodann die Botschaft zur Übernahme des Rahmenbeschlusses zur Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten verabschiedet. Mittlerweile hat sich das als Glücksfall erwiesen, weil sich die Situation bei der Zusammenarbeit in Strafsachen in der Tat verbessert hat. Der Schengen-Besitzstand wurde dann grundsätzlich auf den 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt, auf den gleichen Zeitpunkt wie auch das Abkommen zur Assoziierung an Dublin. Etwas später, nämlich auf den Flugplanwechsel im März 2009, wurden auch die Flughäfen in dieses Regime einbezogen.

3. Zur Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien: Hier hat der Bundesrat am 14. März 2008 die Botschaft zur Genehmigung der Weiterführung dieses Abkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien verabschiedet, am 30. Mai 2008 hat er überdies ein Rückübernahmeabkommen mit den beiden Ländern gutgeheissen. Der Bundesrat will damit einen weiteren Beitrag an den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa leisten. Am 20. Februar 2008 hat er den Grundsatzentscheid gefällt, auch die beiden jüngsten EU-Mitgliedstaaten, Bulgarien und Rumänien, zu unterstützen, und zwar mit einem Beitrag von 257 Millionen Franken. Die entsprechende Botschaft an das Parlament wird der Bundesrat allerdings erst dieses Jahr verabschieden.

4. Zur Weiterentwicklung der Energiestrategie: Die Beschlüsse diesbezüglich beruhen auf der ein Jahr vorher schon formulierten Politik mit der Abstützung auf die vier Säulen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik.

Der Bundesrat hat nun zwei Aktionspläne verabschiedet, die Ihnen vorliegen, nämlich denjenigen über die Energieeffizienz und denjenigen zu den erneuerbaren Energien. Mit diesen Aktionsplänen soll der Verbrauch fossiler Energien gemäss den Klimazielen bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden, der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch soll um 50 Prozent gesteigert und der Anstieg des Stromverbrauchs auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Herr Hêche hat auf diese Situation in seiner Präsentation schon hingewiesen.

Um den Aktionsplan Energieeffizienz zu konkretisieren, hat der Bundesrat sodann im Oktober 2008 ein Revisionspaket in die Vernehmlassung geschickt. Dieses Paket umfasst einerseits eine Änderung des Energiegesetzes zur Einführung eines nationalen Gebäudeenergieausweises und zur Stärkung von kantonalen Förderprogrammen, andererseits aber auch eine Revision der Energieverordnung, die erstmals Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte und elektronische Geräte enthält. Zusätzlich schlägt der Bundesrat eine Reihe von anderen Massnahmen vor.

Im Rahmen seiner Gesamtschau über die Energie- und Klimapolitik hat der Bundesrat im Februar 2008 nebst dieser Energiestrategie auch über die Ziele des zu revidierenden CO2-Gesetzes entscheidende Beschlüsse gefasst. Danach strebt der Bundesrat an, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu senken. Ende Oktober 2008 hat der Bundesrat sodann eine Botschaft über die Änderung des CO2-Gesetzes im Hinblick auf die Abgabebefreiung fossil-thermischer Kraftwerke verabschiedet. Es geht hier um die Kompensationspflicht für CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken. Alle diese Bemühungen im Klima- und Energiebereich haben mit den Konjunkturstabilisierungsprogrammen eine Beschleunigung erfahren - darauf hat auch Herr Hêche hingewiesen -, indem der Bund besonders auch zusätzliche Mittel für Gebäudesanierungen gesprochen hat.

Ich wollte gleichsam exemplarisch noch auf diese vier Schwerpunkte hinweisen, die in der Präsentation der Geschäftsprüfungskommission nicht erwähnt wurden, die uns aber doch zur Abrundung des Gesamtbildes wichtig erscheinen. Damit habe ich meine Ausführungen abgeschlossen. Ich möchte Ihnen noch einmal für die intensive Begleitung des Bundesrates im Geschäftsjahr 2008 danken.