Janiak Claude · Ständerat · 2009-05-28
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-28
Wortprotokoll
Bei der Geschäftsführung des EJPD thematisierte die GPK die zunehmende Kritik am Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, der per 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Diskutiert wurden insbesondere der Nutzen der neu eingeführten bedingten Geldstrafen, die Abschaffung der kurzen Gefängnisstrafen sowie der Vollzug; Sie wissen ja, dass wir an einer ausserordentlichen Session noch über diese Thematik sprechen werden. Die Aussprache ergab, dass die Vorsteherin des EJPD eine Evaluation der neuen Bestimmungen mit verschiedenen Anwendergruppen eingeleitet hat. Die Kantone wurden gebeten, bis Ende Mai eine Stellungnahme zu gezielten Fragen zur Anwendung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches einzureichen. Evaluiert wird dabei die Sicht der Justiz- und Polizeidirektoren, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte und der Strafvollzugsorgane. Parallel dazu überprüft das Departement die Praxis zu einzelnen Straftatbeständen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches und die dabei zur Anwendung gelangenden Minimalstrafen. Die Vorsteherin des EJPD hat in Aussicht gestellt, im ersten Semester 2010 dem Bundesrat und der Öffentlichkeit über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
Im Zusammenhang mit dem Mordfall Lucie, der die Öffentlichkeit stark bewegt hat, war die Rede von einer Panne bei der Übermittlung von Handydaten durch den beim EJPD angesiedelten Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF). Die GPK befragte die Vorsteherin des EJPD zum konkreten Fall und stellte fest, dass nach dem geltenden Gesetz der zuständige Richter seine Ermächtigung geben muss, bevor Auskunft gegenüber einer kantonalen Strafverfolgungsbehörde erteilt wird. Gemäss der Praxis des EJPD genügt jedoch eine nachträgliche Zustimmung, da die Information oft sehr dringlich ist und die Zustimmung des zuständigen Richters oft nicht sofort vorliegt. Wird die Zustimmung nachträglich nicht erteilt, werden die Daten gelöscht. Der Kantonsgerichtspräsident von Schwyz hatte in einem früheren Fall einen Mitarbeiter des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs darauf hingewiesen, die Ermächtigung müsse vor der Datenübermittlung eingeholt werden. Im Fall Lucie wollten sich die Mitarbeiter des ÜPF daran halten und zuerst um die Ermächtigung ersuchen. Die Vorsteherin des EJPD stellte gegenüber der GPK in Aussicht, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Auskunft in dringenden Fällen erteilt werden kann, aber im Nachhinein um die Ermächtigung ersucht werden muss. Wenn diese nicht erteilt wird, soll die betreffende Akte vernichtet werden.
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In diesem Zusammenhang stellte die GPK fest, dass dem Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Strafverfolgung der Kantone und auch des Bundes immer grössere Bedeutung zukommt. Im Jahre 2006 wurden 8000 Überwachungsmassnahmen angeordnet, im Jahr 2008 waren es bereits über 11 000. Die Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach technischen Auskünften sind in den letzten zwei Jahren von 160 000 auf über 200 000 angestiegen. Aufgrund der raschen technologischen Entwicklungen sind die gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs teilweise veraltet. Es fehlen beispielsweise die gesetzlichen Voraussetzungen, um Voice over IP, also Telefonieren per Computer, abzuhören. Auch könnten verschlüsselte Sprachdaten nur überwacht werden, wenn dem überwachten potenziellen Straftäter ein Trojaner ins System eingespeist würde. Das Parlament wird sich voraussichtlich in naher Zukunft mit entsprechenden Änderungsanträgen auseinandersetzen müssen.
Mit der Bundeskanzlerin hat sich die Geschäftsprüfungskommission über einen Bereich unterhalten, der immer wieder thematisiert wird, und zwar über Fragen der Informationspolitik des Bundesrates. Sie hat sich in der Vergangenheit damit auseinandergesetzt, und das wird auch sicher in Zukunft immer wieder der Fall sein. Diese Aufgabe obliegt der Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates. Die Bundeskanzlerin hat darauf hingewiesen, dass es ihr ein Anliegen sei, dass der Bundesrat geschlossen und einheitlich auftrete, dass die Information gut aufbereitet und vollständig sei. Gleichzeitig hat sie auch darauf hingewiesen, dass es insbesondere dann, wenn beim Bundesrat Ausschüsse gebildet würden wie jetzt im Zusammenhang mit der Finanzkrise, natürlich sei, dass sich die verschiedenen beteiligten Mitglieder der Regierung dazu öffentlich äusserten. Da ist es ja auch vorgekommen, dass diese Äusserungen sicher nicht als einheitlich betrachtet werden konnten.
Der neue Vizekanzler, Herr Simonazzi, hat darauf hingewiesen, dass es seine Aufgabe sei, vor allem die Informationen zu koordinieren. Es ist seine Aufgabe, die Geschäfte, die im Bundesrat behandelt worden sind, zu kommunizieren, eine Synthese in die Öffentlichkeit zu bringen. Bevor der Bundesrat einen Entscheid fällt, ist es natürlich auch normal, dass die verschiedenen Departementschefinnen und -chefs sich zu einem bestimmten Geschäft äussern und ihre Sichtweise kommunizieren. Die Bundeskanzlei hat diese Synthese dann, wenn einmal ein Entscheid gefällt ist, vorzutragen, und von diesem Moment an muss auch erwartet werden, dass sich die Regierungsmitglieder in der Öffentlichkeit entsprechend äussern. Ein Spannungsfeld ist hier natürlich vorhanden und wird auch in Zukunft bestehen bleiben.
Wie Sie wissen, haben alle Departemente auch ihre eigenen Informationsstellen, die den Auftrag haben, ihre Chefs möglichst gut zu positionieren und sie abwechslungsweise in der Sonntagspresse zu Wort kommen zu lassen. Der Vizekanzler und Bundesratssprecher hat gegenüber diesen Informationschefs keine Weisungsbefugnis. Diese haben in erster Linie ihren Bundesrat bzw. ihre Bundesrätin als Chef. Er muss dann versuchen, die Information zu koordinieren, sobald eben Entscheidungen gefallen sind. Das ist ein Thema, das aufgrund unseres politischen Systems und so, wie die Regierung aufgestellt ist, auch in Zukunft immer wieder zu Diskussionen führen wird. Klar ist, welche Aufgabe die Bundeskanzlei hat. Sie ist bei dieser Aufgabe nicht immer zu beneiden.