Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-06-16
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-16
Wortprotokoll
Den finanziellen Aspekt müssen wir natürlich schon im Auge behalten, Herr Jenny. Man kann nicht einfach sagen, das werde dann schon irgendwie kompensiert. Wir haben gesehen, dass es Probleme geben wird, wenn kompensiert werden muss. Jetzt einfach in den Saal zu rufen, das brauche dann nicht unbedingt kompensiert zu werden, geht nicht.
Die Abklärungen mit dem Finanzdepartement haben ergeben: Mit dem Verfahren nach Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes werden die 850 Millionen Franken bzw. 570 Millionen Franken dem Amortisationskonto belastet. Das steht in Artikel 17a des Finanzhaushaltgesetzes. Ein Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto ist dann gemäss Artikel 17b des Finanzhaushaltgesetzes nach dessen Feststellung in der Rechnung innerhalb der folgenden sechs Rechnungsjahre durch Ausgabenkürzungen im ordentlichen Haushalt zu kompensieren - im konkreten Fall von 2013 bis und mit 2018. Das sind die Fakten, die man in diesem Zusammenhang auch sehen muss.
Die Wünsche der Kantone wird es auch in Zukunft geben, wenn wir sie fragen, wie viel im Infrastrukturbereich gemacht werden soll. Die Wünsche sind unbegrenzt, doch irgendwann muss dann eine Prioritätenliste gemacht werden. Der Bundesrat hat versprochen, diese zu machen; wir haben sie zum Teil heute beschlossen. Eine Verluderung im finanzpolitischen Bereich, dass wir also Geld ausgeben, das wir ganz klar nicht haben und das wir dann zu gegebenem Zeitpunkt kompensieren müssen, geht nicht, das ist ein ungedeckter Check.