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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2010-06-17

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-17

Wortprotokoll

Bei dieser Initiative wie bei jedem anderen Geschäft müssen wir uns die Frage stellen, was dafür und was dagegen spricht

Was spricht gegen die Initiative? Ich habe heute Nachmittag und auch schon im Vorfeld dieser Debatte zugehört und versucht herauszuhören, ob es irgendein vernünftiges Argument gegen diese Initiative gibt. Es ist gesagt worden, dass es hier um die Landesverteidigung gehe. Allerdings hat dem selbst der damals zuständige Bundesrat, der Vorsteher des VBS, widersprochen und gesagt, nein, um die Landesverteidigung gehe es tatsächlich nicht, aus diesem Grund müsse der Wehrmann die Schusswaffe nicht zu Hause behalten. Dann ist gesagt worden, es gehe um das Vertrauen, das man dem Wehrmann entgegenbringt. Nun, ich als jemand, der etwas über 700 Diensttage geleistet hat, muss Ihnen sagen, dass mir dieser Staat schon in anderer Form Vertrauen entgegengebracht hat. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich nicht besonders viel von einem Staat halte, der mir eine Schusswaffe mit nach Hause gibt, die ich dort einfach aufbewahren soll, und dann behauptet, damit bringe er das Vertrauen zum Ausdruck, das er mir entgegenbringe. Dafür gibt es andere Mittel. Ich muss Ihnen ebenfalls als Wehrmann sagen, dass ich mich nicht entwaffnet fühle, wenn ich ausserhalb meiner militärischen Dienstleistung meine Schusswaffe nicht bei mir im Keller lagern darf, denn etwas anderes darf ich damit nicht machen. Der Bürger ist tatsächlich entwaffnet; er darf ja nicht mit der Waffe zur Arbeit oder sonst irgendwohin gehen.

Ich möchte vor allem wissen, wenn ich diese Argumente höre, wie Sie der Mutter eines Opfers in die Augen blicken und sagen können: "Ja, Ihr Kind ist jetzt in einer schrecklichen Familientragödie, einem erweiterten Suizid beispielsweise, umgebracht worden. Aber wissen Sie, es geht um das Vertrauen, das wir unseren Wehrmännern entgegenbringen wollen, und es geht einfach um eine Tradition." Das sind doch, entschuldigen Sie, keine Argumente gegen die Initiative!

Was spricht für die Initiative? Für sie sprechen die nackten Fakten. Einerseits ist die Verfügbarkeit von Schusswaffen erwiesenermassen ein Problem. Es ist richtig: Wir können Kriminelle nicht davon abhalten, sich auf illegalem Weg Schusswaffen zu beschaffen. Aber, Herr Lustenberger, das können Sie nicht mit der Ausschaffungs-Initiative [PAGE 1113] vergleichen. Ich bin auch der Meinung, dass Schwerkriminelle ausgeschafft werden können. Hier geht es um erweiterten Suizid, um Suizid, um sogenannte Reflextaten. Das betrifft eben die Gefährlichkeit der Waffe.

Wenn eine Person in einer schwierigen Lebensphase ist - vielleicht geht die Familie kaputt, vielleicht ist die Person von der Entlassung am Arbeitsplatz bedroht -, kann sie in eine spezielle Situation kommen. Es ist erwiesen, dass es bei sogenannten Reflextaten, wie sie in einer solchen Situation begangen werden können, entscheidend ist, wie schnell eine Waffe verfügbar ist, mit der man sich oder allenfalls seinem Umfeld Leid antun kann. Wenn in solchen Situationen eine Schusswaffe schnell verfügbar ist, ist das Risiko, dass ein Unglück geschieht, sehr hoch. Sie müssen sich keine Illusionen machen, Herr Dunant: Man greift nicht einfach zu einer alternativen Waffe. Wer sich umbringen will, der greift, wenn er keine Schusswaffe hat, nicht zum Baseballschläger, wie Sie gesagt haben, und er bringt seine Familie auch nicht einfach mit einer Schere oder sonst einem Instrument um.

Das zweite Element, das für die Initiative spricht, ist die Gefährlichkeit der Schusswaffe. Auch hier nackte Fakten: Wer einen Suizidversuch mit einer Schusswaffe begeht, hat 2 Prozent Überlebenschancen. Das heisst, der Selbstmordversuch geht mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit tödlich aus. Wer einen Suizidversuch mit irgendeinem anderen Instrument begeht, hat eine 50-prozentige Überlebenschance.

Genau aus diesen Gründen macht die Initiative Sinn: einerseits wegen der Verfügbarkeit der Waffe, also der Möglichkeit, in einer Reflexsituation zur Waffe greifen zu können, andererseits wegen der Gefährlichkeit der Schusswaffe. Darum möchte ich insbesondere die Vertreter der CVP aufrufen, ihrem Präsidenten, Christophe Darbellay, zu folgen, den ich heute schon zitiert habe, der im "Tages-Anzeiger" sagte, der Zürcher Vorfall - gemeint ist der Fall von Höngg - habe ihn schockiert; er werde sich künftig dafür einsetzen, dass die Waffen im Zeughaus bleiben. Weiter heisst es in dem Artikel: "Der mitunter armeekritische Walliser sagt: 'Es ist nicht länger gerechtfertigt, die Armeewaffe daheim aufzubewahren.' Er sei sicher, dass ihm viele folgen würden." Ich hoffe, dass seine Parteimitglieder das tun.