Lexipedia

Büchler Jakob · Nationalrat · 2010-06-17

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-17

Wortprotokoll

Ich spreche im Auftrag der CVP/EVP/glp-Fraktion.

Die Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt" trägt den falschen Titel. Die Volksinitiative ist eine Waffenverbots-Initiative, die dem Schweizervolk vorgaukelt, den Schutz vor Waffengewalt zu erhöhen. Dies trifft überhaupt nicht zu. Im Klartext werden die ehrlichen Soldaten entwaffnet, Kriminelle werden aber - natürlich illegal - weiterhin Zugang zu Waffen haben. Es geht darum, die Ordonnanzgewehre unserer Armeeangehörigen im Zeughaus hinter Schloss und Riegel zu bringen. Diese Forderung der Initianten ist heute realisiert, indem Ordonnanzwaffen kostenlos abgegeben werden können, aber eben freiwillig, und diese Freiwilligkeit hält sich in sehr, sehr engen Grenzen. Wenn heute junge Schweizer rekrutiert werden, wird auch abgeklärt, ob sie vorbestraft sind. Ist dies der Fall, wird von einem Militärdienst abgesehen, oder die betreffende Person wird zu einem waffenlosen Dienst ausgehoben. Wenn die Schweizer Soldaten im Militärdienst die Ordonnanzwaffen nicht ordnungsgemäss handhaben, hat der Kommandant die Pflicht, bei Missbrauchsgefahr den Entzug der Ordonnanzwaffe anzuordnen.

Herr Lang, die obligatorische Bundesübung gehört nun einmal zur Ausbildung unserer Schweizer Soldaten. Es geht um die Ausbildung der Soldaten, und hier haben Sie dem Chef der Armee die Worte im Mund umgedreht; er hat das so nicht gesagt. Diese Ausbildung ist wichtig für unsere Soldaten, der gezielte Einzelschuss muss geübt werden.

Unser Land kennt das strengste Waffengesetz, das es weltweit gibt. Wir müssen deshalb keine neuen Hürden aufbauen. Die Taschenmunition wurde unseren Soldaten bereits [PAGE 1097] entzogen. Auch damit wurde eine Forderung der Initianten erfüllt.

Als Präsident des St. Galler Kantonalschützenverbandes ist es mir ein Anliegen, auf die verheerenden Auswirkungen dieser Volksinitiative hinzuweisen. Wenn gesagt wird, infolge der Initiative würden den lizenzierten Schützen keine Hindernisse in den Weg gestellt, dann stimmt das einfach nicht. Schiessen ist ein echter Breitensport. Der Schweizer Schiesssportverband ist mit 185 000 lizenzierten Mitgliedern der viertgrösste Sportverband in unserem Land. Es gibt in diesem Land über 3100 Schützenvereine, in denen dieser Sport ausgeübt wird. Schiessen ist auch eine olympische Disziplin; der Schiesssportverband ist Mitglied von Swiss Olympic. Was bedeutet diese Waffenverbots-Initiative für die Schützen? Eine Annahme der Initiative würde mit dem geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis die Ausübung des Schiesssportes massiv erschweren, ja sogar verhindern. Die Initiative würde die Durchführung der Jungschützenkurse total verhindern.

Ich stelle hier die Frage: Ist es richtig, wenn die Jungschützenkurse, in denen unsere Jugendlichen die richtige Handhabung des Sportgeräts lernen, verhindert werden? Es ist aber unverantwortlich, wenn diese Jugend den Umgang mit Waffen mit Computerspielen tagtäglich stundenlang auslebt und dabei Menschen und menschenähnliche Monster als Zielscheiben benutzt. Solche Kriegsspiele kann die Volksinitiative leider nicht verhindern. Hier bestünde aber dringender Handlungsbedarf, damit unsere Jugend nicht länger solchen gewalthaltigen, emotionsschürenden Kriegsspielen ausgesetzt ist.

Unsere Gesellschaft hat sich verändert, da sind wir uns einig. Es geht darum, der Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft entgegenzutreten. Aber dafür ist diese Initiative überhaupt nicht geeignet. Dazu müssten andere Instrumente auf den Tisch.

Die Initiative greift auch ohne triftigen Grund und unverhältnismässig in die kantonale Polizeihoheit ein. Das hat auch Frau Regierungsrätin Pegoraro aus dem Kanton Basel-Landschaft eindeutig bestätigt. Mit anderen Worten: Hier geht es darum, dass eben auch bei kantonalen Polizeikorps der Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis neu erbracht werden müsste, wenn es um die Neuausrüstung bei der Bewaffnung eines Polizeikorps geht.

Ich fasse zusammen: Diese Volksinitiative ist eine Waffenverbots-Initiative. Sie löst das Problem des Waffenmissbrauchs eben leider nicht. Sie verbietet das private Schiessen mit Armeewaffen, obwohl rund 80 Prozent des Schiesssportes mit Ordonnanzgewehren absolviert werden. Sie greift in kantonales Recht ein. Die Ordonnanzgewehre machen rund 10 Prozent aller in der Schweiz vorhandenen Waffen aus. Unser Land kennt das weltweit strengste Waffengesetz. Der ehrliche Bürger und Soldat wird entwaffnet, während Kriminelle immer Zugang zu einer Waffe haben werden. Die Armee hat viele Forderungen dieser Waffenverbots-Initiative bereits erfüllt. Schützenvereine legen grossen Wert auf die Aus- und Weiterbildung der Jugend im Schiesssport. Problematische Computerspiele können wie gesagt damit nicht verhindert werden.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt diese Volksinitiative ab und empfiehlt dem Schweizervolk ebenfalls die Ablehnung.