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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2010-06-18

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-06-18

Wortprotokoll

Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung [PAGE 1155] vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission zu erläutern.

Das Bundesgesetz über die Änderung von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes wird frühestens am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Ebenfalls am 1. Januar 2011 wird die Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 in Kraft treten. Mit deren Inkrafttreten erübrigt sich die Änderung mehrerer Bundesgesetze, welche die Vorlage 08.034 bisher zum Inhalt hatte und die auf den Fahnen stehen. Ferner muss die Strafprozessordnung selber angepasst werden.

Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes: Erstens muss in Ziffer I Ziffer 3 statt der Bundesstrafrechtspflege die Strafprozessordnung angepasst werden. Zweitens entfällt die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, da die erforderlichen Anpassungen durch Artikel 269 der Strafprozessordnung und die Änderung des Militärstrafprozesses in Ziffer 5 des heutigen Schlussabstimmungstextes abgedeckt sind. Drittens erübrigt sich die Änderung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung, weil dieses Bundesgesetz durch die Strafprozessordnung aufgehoben wird und weil die erforderlichen Regelungen durch Artikel 73a (in Verbindung mit Artikel 70) des Militärstrafprozesses in den Fassungen der Strafprozessordnung und des heutigen Schlussabstimmungstextes abgedeckt sind.

[VS]