Föhn Peter · Ständerat · 2013-03-07
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-07
Wortprotokoll
Wir sind, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, bei Artikel 43: Es geht hier um die Bestellung der Kommissionen. In Absatz 2 heisst es: "Die Präsidien von gemeinsamen Kommissionen beider Räte und von Kommissionen der Vereinigten Bundesversammlung werden von der Koordinationskonferenz gewählt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht." Der Nationalrat hat nun einen neuen Absatz 2bis eingefügt: "Die Koordinationskonferenz sorgt dafür, dass die Präsidentinnen oder Präsidenten der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte nicht derselben Fraktion angehören."
Es geht hier nicht um irgendeinen Präsidenten oder irgendein Präsidium, es geht hier um die Bestellung der Präsidien der GPK. Gerade in der heutigen Zeit, in der jedes Detail hinterfragt wird, ist es unsere Pflicht, möglichst alle negativen Eventualitäten und Unsicherheiten auszuschalten. Wir behandeln ja heute das Parlamentsgesetz unter dem Titel "Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes".
Ich muss einführend noch eine wichtige Klammer öffnen: Es geht weder dem Nationalrat noch mir um heutige oder frühere Präsidien. Ich hätte nie, aber auch gar nie festgestellt, dass sie irgendwann oder irgendwo befangen gewesen wären. Die GPK-Präsidenten machen es sehr gut. Trotzdem schützen wir mit Absatz 2bis letztendlich die involvierten Personen, d. h. die zukünftigen Präsidien.
Die Überlegungen des Nationalrates waren die folgenden; ich zitiere aus dem Kommissionsprotokoll, das wir erhalten haben: "Wenn zum Beispiel eine brisante Untersuchung gegen ein Departement läuft, ist es ungeschickt, wenn durch Zufälle die Parteizugehörigkeit der beiden Präsidenten der GPK identisch ist mit derjenigen des Departementsvorstehers. Das könnte gegenüber der Öffentlichkeit den Anschein der Befangenheit erwecken. Ursprünglich wollte die [PAGE 81] parlamentarische Initiative auch noch die GPDel einbeziehen. Das hat man aber verworfen." Zusammengefasst: Der Nationalrat erachtet es als wichtig, dass die GPK und ihre Delegation über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind. Es geht darum zu vermeiden, dass gegenüber aussen ein Verdacht der Befangenheit entstehen kann.
Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat zu folgen. Weil die GPK zentrale Aufgaben zu erfüllen haben, scheint es mir dringend notwendig, dass die Präsidenten der nationalrätlichen und der ständerätlichen GPK nicht der gleichen Fraktion angehören.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung zum Antrag der Minderheit.