Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-03-07
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-07
Wortprotokoll
Auch ich gehöre zur einstimmigen Kommission und unterstütze die Ratifikation des Staatsvertrages, der ohne Alternative ist, wenn man für den Flughafen Zürich Rechtssicherheit herstellen will.
Ich habe gleichwohl einige kurze Bemerkungen dazu. Ich stelle zunächst noch einmal fest, dass man es vor zehn Jahren einfacher und besser hätte haben können. Wir haben das "mea culpa" von Kollege Bieri gehört, und es wären auch noch andere, namentlich im massgebenden Kanton Zürich, gefragt, hier doch selbstkritisch über die Bücher zu gehen. Das gilt auch, wenn es nachher um die Lastenverteilung geht, die hier kein Diktat, auch keine Präjudizien erträgt: Man muss hier alle Umstände, auch die Folgen, mitberücksichtigen.
Es ist so, dass der Flughafen Zürich eine Schlüsselinfrastruktur unseres Landes ist. Das ändert aber nichts daran, dass man sich trotzdem ein paar Gedanken über die gesamte Verkehrspolitik machen könnte, auch wenn das keinen unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag hat. Vor allem innerhalb von Europa ist das Fliegen sehr billig, zu billig. Eigentlich wäre in Europa die Bahn die geeignete Verkehrsinfrastruktur für mittellange Strecken. Die Bahn ist aber vergleichsweise teuer.
Wir haben hier ja oft die Gewohnheit, bei der Verkehrsinfrastruktur die Bahn mit der Strasse zu vergleichen. Wenn man jetzt bei den europäischen Mittelstreckendimensionen den Flugverkehr mit der Bahn vergleicht, dann muss man feststellen, dass hier die Flüge doch zu billig sind, was ein Problem darstellt, das man auch mitberücksichtigen muss. Es gibt hier, in diesen Dimensionen, nicht nur eine Frage der Qualität der Verbindungen, sondern auch eine Preisfrage, die mitzuberücksichtigen ist.
Es ist nun klar gesagt worden, und ich kann mich dem anschliessen, dass sich die Frage der innerstaatlichen Lastenverteilung nicht mit diesem Staatsvertrag entscheidet. Es gibt keinen Grund, diesen Staatsvertrag abzulehnen im Hinblick auf die Probleme, die dann zu lösen sind. Aus Ostschweizer Sicht muss aber klar festgehalten werden, dass es - wie das vorher auch für den Kanton Aargau gesagt wurde - nicht angehen kann, dass die zusätzliche Verlagerung von Flugverkehr einfach zulasten eines einzigen Landesteils, hier des Ostens, erfolgt.
Der Bund - der Bundesrat, das zuständige Departement - ist auf seine Zusage zu behaften, eine faire Lastenverteilung anstreben zu wollen. Hier besteht ein sehr sensibler Zusammenhang, namentlich auch, was die Ostschweiz betrifft. Die Einhaltung dieser Zusicherung wird entscheidend dafür sein, dass dieser Vertrag nachher auch umgesetzt werden kann. Für einen Vertrag braucht es zwei Seiten; die Zustimmung der deutschen Seite wird ebenso notwendig sein wie jene der Schweizer Seite.
Aus Schweizer Sicht ist es aber rational, diesen Vertrag jetzt zu ratifizieren.