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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-06-11

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-11

Wortprotokoll

Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 2. April 2012 die Motion 12.3004, "Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien", geprüft und empfiehlt Ihnen, die Ziffern 1 und 2 anzunehmen und Ziffer 3 abzulehnen.

Diese Motion beauftragt den Bundesrat, die dritte Option seines Berichtes "Pressevielfalt sichern" vom 29. Juni wie folgt umzusetzen:

1. Er soll "eine Gesamtschau der schweizerischen Medienlandschaft aus regionalmedienpolitischer und gesamtmedienpolitischer Optik" vornehmen.

2. Er soll daraus "ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien" erarbeiten.

3. Er soll "der Bundesversammlung daraus innert zwei Jahren den Entwurf rechtlicher Grundlagen für die indirekte und die direkte Medienförderung" vorlegen.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Sicherung der Pressevielfalt drei Optionen präsentiert: Status quo, also Fortsetzung der indirekten Presseförderung über die Post; Massnahmen im Rahmen der heutigen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, die sich im Bereich der Bildung [PAGE 512] bewegen könnten; oder eine umfassende Analyse, wie sie eben die vorliegende Motion verlangt.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser Motion, weil die ganze Medienlandschaft zurzeit in einem grossen Strukturwandel sei, bei welchem neue Medienarten, andere journalistische Arbeitsbedingungen und neue Geschäftsmodelle geprüft würden, und es deshalb schwierig sei, in dieser Umbruchsphase mit Förderkonzepten einzugreifen. Der Nationalrat hingegen hat diese Motion am 7. März 2012 mit 88 zu 77 Stimmen angenommen. Ihre SPK geht mit dem Nationalrat einig, dass der Bundesrat die Entwicklung der schweizerischen Medienlandschaft weiterhin sorgfältig beobachten und die Möglichkeiten einer Presseförderung weiter vertiefen soll. Dieses Thema wurde ja vor Kurzem in beiden Räten und besonders in den beiden zuständigen Kommissionen im Zusammenhang mit dem Postgesetz intensiv diskutiert.

Der Bundesrat wollte diesen Betrag der indirekten Presseförderung über die Post schon in verschiedenen Anläufen streichen. Aber das Parlament beharrte jedes Mal auf dieser Unterstützung. Die Meinungsvielfalt und die Medienfreiheit sind ganz wichtige Pfeiler einer Demokratie. Diesen Grundsatz gilt es in einer Presselandschaft, die vielfältigem Druck ausgesetzt ist, zu verteidigen. Wir haben heute nur noch eine Depeschenagentur. Die Nachrichten kommen in grossen Newszentren zusammen, der Zusammenzug einer Meldung kommt in vielen verschiedenen Blättern fast unbesehen gleich vor. Das nimmt man im Ständerat besonders wahr, weil unsere Diskussionen für verschiedene Medien nicht so interessant sind wie diejenigen des eher polarisierenden Nationalrates. Als Beispiel dafür wäre etwa die gute Debatte vor einer Woche über die Doppelbesteuerungsabkommen zu nennen. Zudem sind eigene Recherchen der Redaktionen aufwendig. Schliesslich sind im Konkurrenzkampf um Marktanteile Restrukturierungsmassnahmen aus finanziellen Gründen an der Tagesordnung.

Es sollten daher Formen der Unterstützung gefunden werden, die die Presseunabhängigkeit sicherstellen und die Meinungsvielfalt in einer sich entwickelnden Medienlandschaft schützen. So empfiehlt Ihnen die SPK mit 9 zu 2 Stimmen die Annahme von Ziffer 1 der Motion, die die Ausarbeitung einer medienpolitischen Gesamtschau durch den Bundesrat verlangt.

Wir sind uns bewusst, dass die heute eingesetzten 50 Millionen Franken für die indirekte Presseförderung über die Post anders und vielleicht wirksamer zugunsten der Meinungsvielfalt und der Diversität der Medienlandschaft verwendet werden könnten. Deshalb empfiehlt Ihnen die SPK mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Gutheissung von Ziffer 2 der Motion, die verlangt, dass der Bundesrat ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien erarbeitet. Hier gibt es eine Minderheit, die dann von Kollege Föhn vertreten wird.

Weiter empfiehlt Ihnen die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung von Ziffer 3 der Motion. Man sollte nämlich zuerst das Ergebnis der beiden ersten Punkte auswerten. Nachher wäre die Entscheidung zu fällen, ob und wie rechtliche Grundlagen zur indirekten oder direkten Medienförderung getroffen werden sollten.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommission um Zustimmung zur abgeänderten Motion.