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Fetz Anita · Ständerat · 2010-06-15

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-15

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag möchte ich den Abdiskontierungsfaktor präzisieren, der beim neuen Finanzierungsmechanismus wirkt - ein Aspekt übrigens, der in der Kommission nicht diskutiert worden ist.

Es besteht beim neuen Finanzierungsmechanismus Einigkeit über die Bestimmung des Ausgangswerts in Absatz 1. Es besteht auch Einigkeit über die Bereinigung der zugrundeliegenden Mehrwertsteuereinnahmen in Absatz 2. Ich will Ihnen allerdings nicht verschweigen, dass die AHV/IV-Kommission diese Abdiskontierung rundweg abgelehnt hat. Der Bundesrat ist ihr aber nicht gefolgt, denn die entsprechenden Auswirkungen lägen in der Höhe von etwa 120 Millionen Franken pro Jahr zugunsten der IV. Entscheidend ist jetzt aber, von welchem Abdiskontierungsfaktor wir sprechen. Der Bundesrat spricht von einer Abdiskontierung nach dem Verhältnis zwischen Rentenindex und Lohnindex. Ich bin der Meinung, wir sollten nach dem Verhältnis zwischen Mischindex und Lohnindex abdiskontieren. Nun werden Sie sagen: Das ist doch dasselbe. Eben nicht! Ich versuche Ihnen den Unterschied zu erklären. [PAGE 661]

Natürlich wird der Rentenindex nach Artikel 33ter Absatz 2 AHVG berechnet, aber Sie müssen einfach wissen: Der Rentenindex ist das, was der Bundesrat aufgrund dieser Berechnungsmethode und nach Antrag der AHV/IV-Kommission festsetzt. Das ist ein Unterschied, der millionschwer zuungunsten der IV ausfallen kann. In einem Jahr ohne Rentenerhöhung setzt der Bundesrat nämlich überhaupt nichts fest. Es gibt in einem solchen Jahr faktisch keinen neuen Rentenindex - einen neuen Lohnindex aber schon, dieser wird nämlich jährlich ermittelt. Jetzt schauen Sie die Formulierung des Bundesrates ganz genau an: "Der Diskontierungsfaktor entspricht der Entwicklung des Quotienten aus dem Rentenindex ... und dem vom Bundesamt für Statistik ermittelten Lohnindex ab 2011."

Das heisst konkret Folgendes: Wenn man auf den tatsächlich vom Bundesrat festgesetzten Rentenindex abstellen würde, würde der Diskontierungsfaktor in einem solchen Jahr tiefer ausfallen, obwohl der Mischindex, also der Zähler dieser Formel, an sich ebenfalls gestiegen wäre. Die Differenz wäre überproportional, weil der Lohnindex - und in dieser Formel ist der Lohnindex der Nenner - aktualisiert wäre, nicht aber der Rentenindex, also der Zähler.

Ich weiss, das tönt kompliziert. Ich versuche daher, das einfach so zu formulieren: Es ist immer noch so, dass ein Zweitel mehr wert ist als ein Drittel und ein Drittel mehr wert ist als ein Viertel. Und genau um diesen Mechanismus geht es, wenn man den Rentenindex nimmt. Dieser wird nicht jährlich angeglichen. Ich möchte aber in aller Klarheit sagen, dass die jährliche Berechnung keine Rückwirkung auf die AHV- oder IV-Renten haben soll und darf, und darum habe ich im Antrag bewusst auf die Bezeichnung "Rentenindex" verzichtet und eben nur "Index" genommen. Das heisst, dass sämtliche Faktoren der Abdiskontierung jährlich nach den gleichen Massstäben berechnet werden, sonst riskieren wir, dass der Beitrag so langsam, aber sicher jährlich schleichend immer grösser wird, und das auf Kosten der IV.

Ich hoffe, das ist einigermassen transparent. Es ist schwierig, aber es wird in der Berechnung einiges ausmachen.