Kuprecht Alex · Ständerat · 2010-06-15
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15
Wortprotokoll
Auch hier fand in der Kommission eine ausgiebige Diskussion statt. Insbesondere ging es dabei um die Frage, ob wirklich nur natürliche Personen und nicht auch juristische Personen für die Entrichtung von Hilfeleistungen infrage kommen dürfen. Ausserdem stellte man sich auch die Frage, ob in gewissen Fällen nicht auch der verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Partner die Assistenzperson sein könnte. Die Kommission liess sich jedoch davon überzeugen, dass diese Ausdehnung des Assistenzbeitrags zugunsten juristischer Personen zu massiven Mehrkosten führen würde und das eigentliche Ziel der Kostenneutralität im Assistenzbereich verfehlt würde.
Dabei weise ich darauf hin, dass es sich hier um eine zusätzliche und wie bereits gesagt neue Leistung handelt. Die Hilflosenentschädigung wird dabei nach wie vor entrichtet, und bestimmte Abgeltungen wie zum Beispiel Taxifahrten zum Arzt können über diesen Entschädigungskanal abgerechnet werden. Juristische Personen als Leistungserbringer sind also nicht gänzlich ausgeschlossen, sondern müssen aus diesem Leistungstopf vergütet werden. [PAGE 660]
In Bezug auf Litera a hingegen besteht eine logische Konsequenz zum vorhergehenden Artikel. Wenn schon unter bestimmten Umständen bei einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit ein Assistenzvertrag abgeschlossen werden kann, so gilt das natürlich für die gesetzliche Vertretung einer versicherten Person ebenfalls.