Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-06-15
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15
Wortprotokoll
Die 6. IV-Revision soll - im Nachgang zum Sanierungsgesetz der IV mit der Zusatzfinanzierung ab 2011 - durch eine Senkung der Ausgaben eine Konsolidierung der Finanzen bringen. Die Revision erfolgt in zwei Schritten, wobei längerfristig zu realisierende Massnahmen im zweiten Paket kommen sollen. Die Konzentration auf die Ausgabenseite haben wir dem Bundesrat mit dem Sanierungsgesetz aufgetragen. Viele von uns haben im Abstimmungskampf auch immer wieder darauf hingewiesen.
Die nun zu beratende Vorlage wird dieser Vorgabe - ich sage einmal - gutenteils gerecht. Allerdings führt mehr der Schrittwechsel beim Finanzierungsmechanismus betreffend den Bundesanteil als die eigentlichen Entlastungsmassnahmen zum Konsolidierungserfolg. Das beschäftigt mich etwas. Der Finanzierungsanteil, den der Bund zur IV beiträgt, soll neu von den laufenden Ausgaben der IV entkoppelt werden und sich nur noch nach den allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen richten. Als Indikator dafür werden die Mehrwertsteuereinnahmen - um Satzänderungen bereinigt - herangezogen. Dieser wird abdiskontiert mit dem Rentenmischindex.
Aus finanzpolitischer Sicht ist die Abkoppelung von der Kostenentwicklung der IV ein durchaus wichtiges und richtiges Element. Konzeptionell gilt - was sinnvoll ist -, dass der Bund nicht Kosten tragen soll, die er nicht unmittelbar steuern kann. Der Bund soll nur mehr die exogenen Kosten übernehmen, welche die IV nicht bestimmen kann. Die Versicherung trägt damit die Risiken von strukturellen Entscheiden, die sie selber trifft. Damit wäre auch ein Fehlanreiz korrigiert, wird uns gesagt, weil bisher ein Teil der steigenden Kosten immer zulasten der Bundeskasse ging. Ich sehe die Vorteile dieser neuen Lösung durchaus. Aus Sicht der Finanzpolitik kommt dazu, dass der Bundesanteil damit langfristig gut planbar wird - und umgekehrt diese Einnahmequelle der IV ebenso.
Es sind mit dem neuen Finanzierungsmechanismus aber auch Nachteile und Gefahren verbunden, auf welche ich, auch wenn ich der Vorlage zustimmen werde, im Rahmen des Eintretens hinweisen will. Dazu gehört zuallererst, dass der Schrittwechsel mit den Kostensenkungen bei der IV - nach Jahren einer Entwicklung laufender Mehrausgaben - nun im Grunde zu einem guten Teil zulasten der Bundeskasse geht. Der neue Mechanismus führt bei höheren IV-Ausgaben zwar nicht mehr zu einer direkten Mehrbelastung des Bundes, aber dafür partizipiert der Bund nun, just im heutigen Moment, nicht mehr an den Einsparungen der IV.
Natürlich kann man sagen, er gebe der IV damit die reelle Chance zu einer nachhaltigen Sanierung inklusive Schuldenabbau; wir haben das vorhin so gehört. Tatsache bleibt aber, dass der Bund nun nicht an den Einsparungen der IV von durchschnittlich 76 Millionen Franken partizipiert, dafür aber mit jährlich durchschnittlich 151 Millionen Franken zusätzlich belastet wird. Diese Zahlen entstammen einem Zusatzbericht des BSV an unsere Kommission und sind im Übrigen nur deshalb so relativ tief, weil die Jahre 2012 und 2013, in welchen der Mechanismus noch nicht zum Tragen kommt, ebenfalls einbezogen wurden. Sonst läge die Verschiebung zulasten des Bundes bei einer Grössenordnung von über 200 Millionen Franken jährlich. Die Zahlen differieren je nach Bemessungsgrundlage etwas. Wir können uns auch an die Aussage des Bundesrates in der Übersicht zur vorliegenden Botschaft halten: "Der neue Finanzierungsmechanismus führt in den Jahren 2012-2027 zu einer bedeutenden Verbesserung für die IV im Umfang von durchschnittlich 227 Millionen Franken pro Jahr und zu einer entsprechenden Mehrbelastung des Bundes." Man könnte auch von entgangenen Einsparungen des Bundes sprechen.
Zwar erfolgt die Senkung der Ausgaben bei der IV tatsächlich. Beim Vergleich der Auswirkungen vorher und nachher müssen wir uns aber bewusst sein, dass vom Vollbetrag, der nun ins Schaufenster gestellt wird, die 227 Millionen Franken, die auf die Bundeskasse entfallen wären, wieder abgezogen werden müssten. Das muss man wissen und zur Kenntnis nehmen. Künftig wird dazu auch gehören, dass auf den Mechanismus nicht wieder zurückgekommen werden kann, wenn die Kostenentwicklung der IV sich wieder einmal umkehren sollte. Sollten deren Ausgaben wieder überdurchschnittlich wachsen, dann wird der Bundesanteil nicht mehr mitwachsen. Konsequenterweise trägt dann allein die IV mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen die Risiken der Entwicklung. Ich bitte, dies im Kopf zu behalten und da nicht etwa wieder zurückbuchstabieren zu wollen.
Meine weiteren Bedenken betreffen die AHV. Die Finanzierungssysteme von IV und AHV verlaufen bisher weitestgehend parallel. Auch der Bundesanteil wurde bisher nach dem grundsätzlich gleichen Mechanismus ausgerichtet. Die Vorteile einer Abkoppelung des Bundesanteils von der Kostenentwicklung der IV gelten für die AHV aber ebenso. Wir können konsequenterweise bei IV und AHV nicht unterschiedliche Systeme fahren. Wir hören deshalb zu Recht, dass Gleiches oder zumindest Ähnliches auch für die AHV angedacht werde und in die 12. AHV-Revision einfliessen soll.
Die zu erwartende Entwicklung der AHV stellt sich hingegen völlig unterchiedlich dar. Hier ist wohl kaum mit sinkenden Ausgaben zu rechnen. Nur schon die demografische Entwicklung spricht dagegen. Ein analoger Finanzierungsmechanismus wie jener, den wir nun bei der IV beschliessen, würde dem Bund bei der AHV weit höhere Entlastungen bringen als die relative Mehrbelastung jetzt bei der IV, ebenso natürlich der AHV-Kasse einen kleineren Anteil an direkten Bundesmitteln.
Diese Situation dürfte sehr schwierig werden. Ich hätte es deshalb begrüsst, wenn der Bundesanteil bei der IV und bei der AHV sowie dessen Finanzierungsmechanismus [PAGE 644] gemeinsam hätten diskutiert werden können. Dies ist nun nicht der Fall. Aber wir müssen im Kopf behalten, dass wir schon mit den heutigen Beschlüssen die AHV präjudizieren werden. Dies macht mir Bauchweh; dem Bundesrat offenbar weniger.
Ich stelle mich aus einer Gesamtbetrachtung dieser Vorlage heraus nicht gegen das Eintreten. Diese Entwicklung ist meines Erachtens aber nicht voll und ganz transparent. Ich bin dankbar, wenn der Zweitrat diese Konsequenzen noch weiter ausleuchtet.