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preparatory:AB 134430

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15

Wortprotokoll

Wir befinden uns jetzt bei der Austauschbefugnis. Aber diese kann nicht losgelöst und ohne Bezug zur Beschaffung betrachtet werden. Absatz 3 hält fest, dass der Bundesrat die Austauschbefugnis auf die Hilfsmittel beschränken "kann" - es ist also eine Kann-Regelung und keine zwingende Regelung -, die von Anbietern oder Anbieterinnen angeboten werden.

Worum geht es? Es geht darum, dass wir im Bereich der Hilfsmittel etwa 35 bis 50 Millionen Franken einsparen sollten. Das ist praktisch der einzige Ort, wo es die Industrie direkt trifft, weil eben eine Ausschreibung stattfinden kann. Aber gehen Sie jetzt zu Artikel 21quater. Der gehört eben dazu. Und bereits bei Artikel 21quater sehen Sie eine Kaskade an Massnahmen, wie das BSV in Bezug auf die entsprechende Beschaffung oder Vergütung von Hilfsmitteln vorgehen wird. Das öffentliche Ausschreibungsverfahren - ich komme später noch einmal darauf zurück - ist in dieser Kaskade auf vierter Stufe angesiedelt. Und es wird, so, wie wir in der Kommission erfahren haben, im Prinzip als Ultima Ratio angewandt, wenn es nicht anders geht und die Preise nicht fallen. In der Logik der Sache werden die Preise aller Anbieter, wenn man so weit ist, wahrscheinlich tauchen - tauchen müssen! Sonst laufen sie Gefahr, dass sie nicht mehr vergütet werden.

Es geht jetzt darum, dass wir in Kongruenz zu Artikel 21quater dasselbe bei Artikel 21bis bestimmen, für den Fall, dass man sich ein solches Hilfsmittel beschafft hat und es allenfalls austauschen muss. Sonst ist das Gesetz inkonsistent. Das ist die Problematik.

Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen.

Gestatten Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen zum Wettbewerb. Ich wiederhole mich: Es geht nicht nur um Hörgeräte, Herr Germann. Es geht um Rollstühle, es geht um den Umbau von Fahrzeugen. Es geht um Prothesen, es geht um Schuhe, es geht um Perücken usw. Der Hilfsmittelteil beträgt etwa 280 Millionen Franken im Jahr 2008 - in etwa! Es ist klar, dass die Hörgeräte natürlich den grössten Teil davon ausmachen. Bei 61 000 Bezügerinnen und Bezügern machte dies etwa 81 Millionen Franken aus. Aber es geht nicht nur um die Hörgeräteindustrie und um die Hörmittel.

Wir müssen das gesamtheitlich anschauen. Ich glaube, der Wettbewerb hat insbesondere bei den Hörmitteln in der Vergangenheit einfach nicht gespielt. Das ist die Problematik. Wenn das gleiche Hörmittel in Norwegen um die Hälfte billiger verkauft wird als in der Schweiz, dann frage ich mich: Was ist es denn, was das gleiche Hörmittel in der Schweiz so viel teurer macht?

Es ist nicht die Absicht des Bundesrates, wie wir erfahren haben, eine schmale Palette mit zwölf verschiedenen Hörgeräten aufrechtzuerhalten, wie dies beispielsweise in England der Fall ist, sondern man möchte eine möglichst breite Palette mit etwa 300 Hörgerätetypen ins Angebot aufnehmen. Das sind etwa 90 bis 95 Prozent von dem, was jeweils gebraucht wird. Aber die Pauschalen haben die Priorität. Dann kommen allenfalls entsprechende Tarifverträge mit den Leistungserbringern. Es gibt die Möglichkeit der Festsetzung von Höchstbeträgen für die Kostenübernahme, und erst am Schluss, wenn alle Stricke reissen, kommt das Ausschreibungsverfahren zur Anwendung.

Herr David hat gesagt, wir sollten - nein, wir müssten Grenzen setzen! Ja, wir müssen Grenzen setzen! Sonst werden wir das langfristige Ziel der Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht erreichen. Ich glaube, es ist verantwortbar, wenn hier auch die Hilfsmittelindustrie ihren Beitrag dazu leistet. Wenn jedes Mal, bei jeder Gesetzesrevision - beim nächsten Teil wahrscheinlich noch viel mehr - immer ein Mosaiksteinchen hinausfällt, wird es sehr schwierig.

Ich glaube, wir sollten kongruent auf der Linie bleiben und den Antrag Germann ablehnen.