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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-04

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-04

Wortprotokoll

Erstens muss eine Adoption immer zum Wohle des Kindes erfolgen. Das ist eine Voraussetzung, und die muss auch hier erfüllt sein. Das Wohl des Kindes steht im Zentrum.

Zweitens: Wenn Sie sich, wie es hier geschehen soll, auf die Stiefkindadoption beschränken, gehen Sie ja davon aus, dass das Kind bereits mit diesem Paar zusammenlebt. Das ist eine Tatsache und den erwachsenen Menschen überlassen. Darüber können Sie nicht bestimmen - Gott sei Dank nicht! Hier geht es ausschliesslich darum, ob bei einem Kind, das z. B. schon im Haushalt eines solchen Paares lebt, die Möglichkeit gegeben wird, dass es, wenn es dabei eben mit einem Elternteil zusammenlebt, vom anderen Partner adoptiert wird. Das ist vor allem auch für die Situation vorstellbar, dass jener Elternteil stirbt und das Kind dann niemanden mehr hat.

Mit dem Adoptionsrecht ermöglichen Sie hier, dass in einer Partnerschaft, die ohnehin schon besteht, stabile Verhältnisse zum Wohle des Kindes geschaffen werden, das schon bei diesem Paar lebt. Das ist Sinn und Zweck dieser Bestimmung. Noch einmal: Das kann durchaus auch zum Wohle des Kindes so geschehen.

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