Engler Stefan · Ständerat · 2013-03-04
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-04
Wortprotokoll
Mich bewegt die Aussage von Kollege Janiak zu den beiden Urteilen zu einer kurzen Replik.
Was Kollege Janiak zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland gesagt hat, stimmt: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschränkungen im Adoptionsrecht für homosexuelle Partner für verfassungswidrig erklärt. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren können.
Nicht ganz präzis hat Kollege Janiak hingegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Österreicher Fall erklärt. Verboten war bisher in Österreich die Stiefkindadoption. Das ist so. Gegen dieses Verbot der Stiefkindadoption hat ein gleichgeschlechtliches Paar aus Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für [PAGE 19] Menschenrechte in Strassburg geklagt und hat Recht bekommen, allerdings mit einer nicht ganz unwesentlichen Einschränkung: Der Europäische Gerichtshof rügte zwar das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich, aber mit einer Einschränkung. Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners oder der Partnerin, werteten die Richter zwar als diskriminierend, aber lediglich im Vergleich zu unverheirateten Paaren aus Mann und Frau. Die Strassburger Richter haben aber ausdrücklich betont, im Vergleich zu verheirateten Ehepaaren sei dies nicht diskriminierend; das einfach noch der Vollständigkeit halber.