Reimann Lukas · Nationalrat · 2013-06-03
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-03
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative ist quasi eine Schwester-Initiative der Initiative von Jean-François Steiert (12.417), die verlangt, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zum nationalen Stromnetz dahingehend angepasst werden, dass der Bau neuer Hochspannungsleitungen sowie der Ausbau bestehender Leitungen in den direkt betroffenen Kantonen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Mit anderen Worten: Die Mitsprache des Volkes soll gewährleistet sein, die direkte Demokratie soll gestärkt werden.
Stromproduzenten und Stromkonsumenten sind sich heute einig, dass die bereits erfolgten und kommenden Veränderungen in der Struktur der Stromproduktion national und international zu neuen, teilweise dringenden Bedürfnissen im Bereich der Stromübertragungsnetze führen: zu komplexen, differenzierten und möglicherweise zwischen Gleich- und Wechselstrom differenzierten Netzbereichen für unterschiedliche Funktionen. Um die heute teilweise sehr langen Verfahren zu beschleunigen, hat der Bund Vorschläge ausarbeiten lassen, die teilweise einschneidende Beschränkungen der Mitspracherechte der betroffenen Bevölkerung vorsehen, obwohl diese Rechte für die Stromtransport-Infrastrukturen faktisch schon deutlich weniger ausgebaut sind [PAGE 723] als beispielsweise für den Eisenbahn- oder den Strassenbau.
Diesem Ausbau der Mitspracherechte gemäss parlamentarischer Initiative Steiert stellt die hier vorgeschlagene Einführung eines fakultativen Referendums in den direkt betroffenen Kantonen einen Umbau entgegen. Um sowohl Effizienz- wie Demokratieansprüchen gerecht zu werden, können Einspracheverfahren zeitbringend gestrafft werden, doch müssen die Netzbetreiber bei der Planung der Anlagen den berechtigten Anliegen der betroffenen Bevölkerung Rechnung tragen, um in einer allfälligen Volksabstimmung bestehen zu können. Damit werden individuelle Einsprachen zwar nicht verhindert, doch kann eine Straffung bei einer besseren Berücksichtigung der betroffenen Kantonsbevölkerung als Ganzes hingenommen werden, und die heute oft besonders zeitaufwendigen Einspracheverfahren lokaler Behörden sollten mit der Einführung eines fakultativen Referendums, eines Volksrechtes, an Bedeutung verlieren.
Die Bürger sollen also mehr mitreden können. Es ist nicht ersichtlich, weshalb bei allen anderen Infrastrukturausbauten das Volk mitreden kann, das Volk entscheiden kann, aber ausgerechnet wenn es um den Strom geht - eine sehr wichtige Frage für die Zukunft unseres Landes -, will man nicht, dass das Volk mitreden kann.
Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.