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Reimann Maximilian · Nationalrat · 2013-06-03

Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-03

Wortprotokoll

Zunächst eine wichtige Vorbemerkung zu diesem Kommissionsvorstoss: Ihre APK hat diese Motion am 11. Januar dieses Jahres mit 19 zu 0 Stimmen verabschiedet. Es ging ihr hauptsächlich darum, das Verfahren zur Wahl in den Auslandschweizerrat zu verbessern, insbesondere durch die Umstellung auf das E-Voting-System, wozu die Hilfe des Bundes benötigt würde. Entsprechend richtete sich unser Motionsbegehren an den Bundesrat. Damals wussten wir noch nichts über den Stand der Dinge in Sachen parlamentarische Initiative Lombardi 11.446 zur Schaffung eines neuen Auslandschweizergesetzes.

Am 13. Mai hat nun die Staatspolitische Kommission des Ständerates den Entwurf für ein solches Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Es soll namentlich zur Entwicklung einer Gesamtstrategie des Bundes im Umgang mit unseren Landsleuten im Ausland beitragen. Damit ist die Stossrichtung unserer Motion eine andere geworden. Sie richtet sich nun faktisch an die Staatspolitische Kommission des Ständerates und nicht mehr an den Bundesrat. Das heisst also, dass es sich jetzt um eine Materie handelt, die sich bereits beim Parlament als Gesetzgeber befindet und wohl im nächsten Jahr zu uns in den Zweitrat kommen wird. Deshalb spielt es aus meiner Sicht keine Rolle mehr, ob der Bundesrat unsere Motion zur Annahme oder zur Ablehnung beantragt.

Einfach nochmals zu Ihrer Information: Der Bundesrat steht unserem Anliegen, dem E-Voting bei kommenden Wahlen in den Auslandschweizerrat, zwar wohlwollend gegenüber. Dennoch beantragt er, die Motion abzulehnen, primär aus Gründen des Datenschutzrechts, falls persönliche Daten von Auslandschweizern an private Dritte gelangen sollten. Zu diesen privaten Dritten gehört nun einmal auch die Auslandschweizer-Organisation.

Wenn wir über die Motion im Sinne unseres Grundsatzentscheides heute aber trotzdem abstimmen werden - Ihre APK wünscht das -, dann handelt es sich vor allem um ein Signal an die Staatspolitische Kommission des Ständerates. Der Ständerat soll sich als Erstrat Gedanken darüber machen, ob im neuen Gesetz eine Rechtsgrundlage für die künftige Wahl des Auslandschweizerrates auf Basis E-Voting geschaffen werden soll. Dazu bräuchte es, wie erwähnt, die Hilfe des Bundes.

Die APK jedenfalls wünscht sich, dass jeder Auslandschweizer, der sich für eine vierjährige Mitgliedschaft im Auslandschweizerrat interessiert, gleiche Wahlchancen erhalten soll. Dem ist heute nicht so. Es gibt Privilegien, insbesondere von langjährigen Funktionären, die in Schweizer Clubs in führenden Positionen tätig sind. Das Anciennitätsprinzip ist mitunter dem Demokratieprinzip übergeordnet. Das könnte uns im Parlament an sich gleichgültig sein, wenn es sich um die Wahl in irgendeine private Institution handeln würde. Weil die private Organisation, um die es sich hier handelt, die Auslandschweizer-Organisation ist und alljährlich vom Bund Finanzbeiträge in Höhe von über einer Million Franken erhält, ist es uns eben nicht gleichgültig.

Wir wünschen uns deshalb künftig eine faire Wahl auf Online-Basis mit Bundesunterstützung, aber unter klarer Gewährleistung des Datenschutzes. Wir müssen heute nicht darüber befinden, wie das im Detail umgesetzt werden soll. Im Vordergrund steht sicher das konsularische Online-Netzwerk des Bundes. Aber auch andere Möglichkeiten kämen infrage, vorausgesetzt, der Datenschutz ist gewährleistet.

Wir bitten Sie, unserer Motion im Grundsatz zuzustimmen. Das gäbe die Chance auf eine künftig faire Wahl des Auslandschweizerrates auf Online-Basis. Ein Nein hingegen würde den unbefriedigenden Status quo untermauern.