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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2013-06-03

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass es sich beim Europarat mit Sitz in Strassburg um die älteste und mitgliederstärkste zwischenstaatliche Organisation Europas handelt. Sie zählt heute 47 Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerung von 800 [PAGE 713] Millionen Menschen. Wie Sie wissen, ist die Schweiz seit fünfzig Jahren Mitglied und bringt sich dort mit Engagement und mit Erfolg ein. Sie wissen natürlich auch alle, dass der Europarat nicht mit dem Europaparlament zu verwechseln ist, obwohl die Fahne der EU und die des Europarates dieselbe sind.

Ihnen ist auch bekannt, dass sich der Europarat zurzeit in einem Reformprozess befindet, in welchem es darum geht, dass die Prozesse einfacher gestaltet werden und dass sich die Tätigkeiten auf die drei Kernthemen Schutz der Menschenrechte, Förderung der Demokratie und Förderung der Rechtsstaatlichkeit beziehen sollen. Diskussionen über sogenannte Steueroasen, bei welchen die Schweiz von vielen Staaten an den Pranger gestellt wurde, haben unseres Erachtens mit den Zielen des Europarates nicht sehr viel zu tun.

Konventionen stellen das wesentliche Instrument zur Erreichung der Ziele des Europarates dar. Die Mitglieder können die völkerrechtlichen Vereinbarungen ratifizieren, erst dann erhalten sie auch innerstaatliche Verbindlichkeit. Dabei sind nicht alle Konventionen derart bedeutungsvoll wie die EMRK. Wenn die Schweiz einer Konvention nicht beitritt, dann geschieht das nicht ohne Gründe. Es ist richtig, dass die einzelnen Konventionen auch aus dem Blickwinkel unserer Interessen, insbesondere in Bezug auf die politische Umsetzbarkeit und die Kompatibilität mit dem schweizerischen Rechts- und Demokratiesystem, geprüft werden müssen. Dass da die Interessen unterschiedlich ausfallen - und damit auch die Priorisierung der Ratifizierung einzelner Konventionen -, liegt auf der Hand. Der Beitritt zur revidierten Sozialcharta steht hier sicher im Vordergrund und wird auch immer wieder politisch diskutiert. Wie aus dem vorliegenden Bericht hervorgeht, wird dem Parlament in nächster Zeit gemäss Postulat 10.3004 ein Bericht zur Vereinbarkeit dieser Konvention mit dem schweizerischen Rechtssystem und zur Zweckmässigkeit einer allfälligen Ratifizierung unterbreitet.

Die CVP-Fraktion begrüsst es, dass dieser Bericht nun auch noch mit einem Wirtschaftsteil ergänzt werden soll. Die finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Wirtschaft müssen transparent dargelegt werden. Einer Vereinheitlichung des Ausbaus des Sozialschutzes und der Sozialleistungen für alle europäischen Länder erachten wir als nicht umsetzbar und für die Schweiz nicht erstrebenswert. Dieser Ausbau stösst nämlich heute in vielen europäischen Ländern immer mehr an die Grenzen der Finanzierbarkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit. Wir müssen die Freiheit behalten, die Sozialpolitik so zu gestalten, wie sie langfristig finanzierbar und für Wirtschaft und Gesellschaft tragbar ist.

Die Schweiz mischt seit fünfzig Jahren aktiv im Europarat mit und hat die meisten der vorliegenden Konventionen auch mitgestaltet. Es ist wichtig, dass die Schweiz diesen Weg konsequent weitergeht. Obwohl uns vielleicht Urteile des Europäischen Gerichtshofes nicht gefallen, ist der Europarat mit seinen Konventionen ein effizientes und einzigartiges Instrument zur Erreichung der Stabilität zwischen den unterschiedlichsten Staaten Europas. Statt zu opponieren, empfehlen wir, die Geschicke des Europarates weiterhin und vor allem auch im Sinne der Schweiz zu bestimmen. Wenn unsere Mitglieder in der Europaratsdelegation, welcher auch ich angehören darf, ihre Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen, dann erreichen wir mehr für Europa und damit letztlich auch mehr für die Schweiz.

Abschliessend danke ich für diesen Bericht und bitte im Namen der CVP-Fraktion um positive Kenntnisnahme.