Reimann Lukas · Nationalrat · 2013-06-03
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-03
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, am Beschluss unseres Rates und damit am geltenden Recht festzuhalten.
Es geht um die Frage, ob bei einem nachträglichen Entscheid grundsätzlich das Gericht oder die Kindesschutzbehörde zuständig sein soll. Heute entscheidet in strittigen Fällen das Gericht, in unstrittigen Fällen die Kindesschutzbehörde, und diese Regelung hat sich bewährt. Im Ständerat wurde gesagt, in den Entscheid einer Behörde könne die Arbeit von Psychologen und Sozialarbeitern eher mit einfliessen. In rechtlich relevanten Fragen sollte der letzte Entscheid aber beim Richter liegen. Der Richter kann ja durchaus Psychologen und Sozialarbeiter beiziehen, was er heute in der Praxis auch tut. Ausserdem kann ein Entscheid ohnehin ans Gericht weitergezogen werden. Somit würde einfach eine zusätzliche Instanz eingeschaltet, was nicht zu einer Steigerung der Effizienz beitragen würde.
Wir beantragen deshalb, an der bewährten Lösung festzuhalten. Wenn einfach eine zusätzliche Instanz eingeschaltet wird, ist das sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden keine Entlastung, sondern eine zusätzliche Belastung.