Schläfli Urs · Nationalrat · 2013-11-28
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-28
Wortprotokoll
Mindestens 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat: Diese Forderung liegt auf dem Tisch und soll diskutiert werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass in einzelnen Branchen oder auch [PAGE 1885] Gegenden diese Forderung vielleicht umgesetzt werden könnte. Aber es ist nun einmal so, dass nicht jedes Gewerbe und nicht jede Branche in der Lage sind, diese geforderten Mindestlöhne zu bezahlen und letztlich auch zu erwirtschaften. Banken haben andere Strukturen und andere Möglichkeiten in der Lohngestaltung als zum Beispiel der Detailhandel. Das wissen wir alle. Die Löhne müssen zuerst am Markt erwirtschaftet werden können. Wenn dies nicht möglich ist, ist der Arbeitsplatz gefährdet.
Diese Unterschiede gibt es nicht nur branchen-, sondern auch regionenbezogen. In Zürich und Genf werden höhere Löhne bezahlt - und können auch bezahlt werden - als irgendwo im Emmental oder in anderen ländlichen Gebieten. Das hat unter anderem mit den Lebenshaltungskosten zu tun und ist begründet und auch nachvollziehbar. Der Mindestlohn in der Stadt müsste also anders definiert werden als der in einer ländlichen Gegend, damit letztlich auch Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden könnten. Dies ist jedoch bei der Umsetzung dieser Initiative nicht möglich. Der Markt muss diese unterschiedlichen Voraussetzungen aufnehmen können, was sich dann entsprechend in der Lohnbildung auf allen Stufen niederschlägt und auch niederschlagen soll. Folglich können und dürfen wir nicht staatliche Vorgaben machen, welche diese geografisch unterschiedlichen Vorgaben nicht berücksichtigen. Wir schwächen damit unseren Werkplatz.
Einzelnen Branchen würden mit dieser von der Initiative geforderten Regulierung Probleme erwachsen, welche nicht einfach zu bewältigen wären. Als Folge davon ist nicht auszuschliessen, dass einzelne Stellen abgebaut, wegrationalisiert oder in Schwarzarbeit weitergeführt würden. Es trifft also genau diejenigen, welche Sie schützen wollen. Es gibt für ein Unternehmen keinen Grund, einen unerfahrenen Lehrabgänger oder weniger qualifizierten Mitarbeiter anzustellen, wenn doch für fast den gleichen Lohn eine besser ausgewiesene Arbeitskraft, zum Beispiel mit langjähriger Berufserfahrung, verfügbar ist.
Unsere Lohngestaltung, wie sie heute zwischen den Sozialpartnern verhandelt wird, ist für unser Land und unsere Wirtschaft von Erfolg gekrönt. Staatliche Eingriffe führen nicht zum Ziel und bergen die Gefahr einer Schwächung unseres Wirtschaftsstandorts.
Im Ausland kennt man Mindestlöhne. Sie sind jedoch sehr tief angesetzt und wirken entsprechend wenig. Eine positive Wirkung ist nicht wirklich erwiesen. Die Schweiz hätte in Europa mit Abstand den höchsten Mindestlohn, auch kaufkraftbereinigt. Eine weitere Kostensteigerung in einem Umfeld mit bereits heute hohen Kosten wäre für unseren Standort negativ. Verzichten wir auf solche Experimente. Sie schaden unserem Land, und gerade unerfahrene Berufseinsteiger oder weniger leistungsfähige Arbeitnehmer werden mit dieser Initiative nicht geschützt, weil sie auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des geforderten Mindestlohnes durchfallen würden. Zudem ist es eine Realität, dass gerade Berufseinsteiger mit tiefen Einkommen sich sehr oft und sehr rasch in Richtung höherer Lohnstufen bewegen. Sie haben gute Chancen, den Mindestlohn nach wenigen Jahren zu erreichen. Vergessen wir auch nicht, dass unser Sozialsystem mit verschiedenen Instrumenten bereits eine Umverteilung zugunsten der Schwächeren vornimmt, nicht zuletzt auch über eine progressive Besteuerung. Das heisst nicht, dass alles immer bestens ist, aber diese Initiative ist sicher das falsche Instrument, um Änderungen vorzunehmen. Sie schwächt den Arbeitsplatz Schweiz und damit auch die Arbeitnehmer. So haben wir nichts gewonnen.