Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-06-08
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-08
Wortprotokoll
Ich unterstütze Bundesrat und Kommissionsmehrheit. Die Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" ist in unserem Steuersystem systemwidrig, mindestens so lange, als die Kantone noch Vermögenssteuern kennen. Letztere sind übrigens in vielen Kantonen höher als in der Botschaft angegeben, wo von 0,3 bis 0,5 Prozent gesprochen wird. Nimmt man zumindest die kürzlich publizierte Übersicht der UBS als Basis, gehen die Sätze für ein Vermögen von beispielsweise 1 Million Franken bis zu 0,75 Prozent.
Bei der Durchsicht der bundesrätlichen Botschaft erhielt ich den Eindruck, dass der Bundesrat bezüglich der Kapitalgewinnsteuer eine klare Haltung einnimmt und das auch unmissverständlich kommuniziert. Ich bin selbstverständlich der Meinung des Bundesrates und folge auch der Meinung der Mehrheit der Kommission.
Indes werde ich den Eindruck nicht so richtig los, dass es dem Bundesrat mit der Botschaft auch um eine Art [PAGE 254] Vorbereitung oder Ankündigung der "kleinen Schwester", nämlich der Beteiligungsgewinnsteuer, geht. Ich habe allerdings jetzt von Frau Spoerry aus der Kommission gehört, dass dem nicht so sei. Ich bin froh und beruhigt darüber, möchte diesbezüglich aber doch einige Bedenken darlegen, da die Frage der Beteiligungsgewinnsteuer eben vielerorts diskutiert wird.
Der Gedanke der Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer tönt wohl in den Ohren vieler sinnvoll, ist aber, so meine ich, keine KMU-freundliche Steueridee. Da nützen auch die beruhigenden Hinweise auf die geplante Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung wie auch die Ausführungen in Ziffer 5.2.3 der Botschaft bezüglich Ausmerzung der Unterschiede im Belastungssystem zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und die Aussicht auf die angestrebte Aufkommensneutralität wenig. Eine Beteiligungsgewinnsteuer, das habe ich einigen Diskussionen mit Experten in den vergangenen Wochen entnehmen können, erscheint Experten und Steuerfachleuten oft sinnvoll, weil man der Meinung ist, bei einem Verkauf einer Beteiligung sei eine Besteuerung unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit in Ordnung. Die Erfahrung, dass es in vielen mittelständischen Familienkapitalgesellschaften möglich und durchaus üblich ist - ich gestehe das gerne ein -, die Doppelbelastung mit relativ hohen Salären zu umgehen und geringe oder gar keine Dividenden auszuschütten, ist ebenfalls bekannt und führt zu anderen Verhältnissen als bei börsenkotierten Gesellschaften, wo das Shareholder-Value-Denken zur regelmässigen Dividendenzahlung zwingt. Somit kann man in der Tat die Meinung vertreten, dass die Beteiligungsgewinnsteuer ein Korrektiv für all diejenigen ist, welche versuchen, sich der Doppelbelastung zu entziehen. Wenn ich trotzdem meine Skepsis anmelde, so deshalb, weil wir aus der Erfahrung in St. Gallen wissen, dass ihr Pferdefuss in der mangelnden Praktikabilität liegt.
Der Entscheid, wie hoch eine Beteiligung sein muss, damit sie massgeblich ist, ist arbiträr und führt zu Fehlverhalten der Steuersubjekte. Nachfolgeregelungen werden erschwert, das Verhältnis zur Vermögenssteuer ist unter Aspekten der Steuergerechtigkeit problematisch.
Das wohl gewichtigste Gegenargument aber ist für mich die Tatsache, dass geplante Entlastungen ja nur bei den Gesellschaften und nicht bei den Anteilseignern erfolgen können, womit neue Ungerechtigkeiten im Verhältnis zu Anteilseignern von börsenkotierten Unternehmen entstehen. Es wird politisch wohl etwas schwierig sein, gegen die Kapitalgewinnsteuer anzutreten und auf der anderen Seite einer Beteiligungsgewinnsteuer das Wort zu reden. Ich kann es also drehen, wie ich will: Letztlich bedeutet eine Beteiligungsgewinnsteuer eine Schlechterstellung der KMU-Familienaktiengesellschaften sowohl gegenüber den Personengesellschaften wie auch gegenüber den Publikumsgesellschaften. Freude an einer Milderung der Doppelbelastung werden indes vermutlich alle Publikumsgesellschaften haben, denn bei einer Milderung der Steuerlast kommen ja auch sie zwangsläufig in den Genuss von Erleichterungen. Für mich wäre die Beteiligungsgewinnsteuer also unter dem Strich ein Nonvaleur, und zwar für junge wie für bestandene KMU. Für alt eingesessene Firmen wäre sie es, weil die Berechnung der Steuerbasis oft unmöglich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man nach zwanzig oder gar hundert Jahren Firmenexistenz - wie z. B. in unserer Firma - die Basis für den Beteiligungsgewinn berechnen will. Für junge Firmen scheint es mir gefährlich, weil ein wesentlicher Anreiz für den Fall des Erfolgs entfällt.
In diesem Sinn bin ich selbstverständlich gegen die Volksinitiative und bitte den Bundesrat, den in Aussicht stehenden Expertenbericht zur Frage der Beteiligungsgewinnsteuer auch im Sinne meiner Darlegungen zu hinterfragen.