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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-02-29

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-02-29

Wortprotokoll

Nach heutiger Regelung geht das Steuergeheimnis dem allgemeinen Amtsgeheimnis vor, das heisst, Informationen können nicht einfach tel quel weitergegeben werden; das ist die heutige Regelung.

Was wir jetzt mit dem Steueramtshilfegesetz umsetzen - es ist eigentlich nur die formelle Umsetzung dessen, was wir bereits entschieden haben -, ist, dass künftig nach aussen Informationen gegeben werden. Das heisst, es ist mit den Doppelbesteuerungsabkommen bereits so entschieden. Nach aussen werden bezüglich Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Informationen gegeben, die - das wurde gesagt - im Inland von den Steuerbehörden nicht verwendet werden dürfen. Das ist die eine Ungerechtigkeit oder Ungleichbehandlung: die Anwendbarkeit im Inland und gegenüber dem Ausland.

Die zweite Ungleichheit, die wir damit geschaffen haben, ist die, dass bis heute bzw. unter dem alten Recht noch vor den neuen Doppelbesteuerungsabkommen die Regelung gegolten hat, dass das, was man im Amtshilfeverfahren an Informationen bei Steuerbetrug gegeben hat, im Inland auch verwendbar war, weil eben im Inland diese Abklärungen ja auch gemacht werden können. Neu ist die Unterscheidung nicht mehr leicht möglich, weil die Kantone nach aussen alles geben bezüglich Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und für die interne Verwertbarkeit eigentlich prüfen müssten, was Betrug und was Hinterziehung ist, was sie verwerten dürfen und was nicht. Wir schaffen also für die Kantone eine doppelte Ungleichheit, wenn Sie so wollen, gegenüber dem Ausland. Das ist rechtsstaatlich nicht ganz leicht zu erklären. Die Kantone haben sich auch entsprechend geäussert.

Trotzdem möchte ich Sie bitten, das Problem nicht hier zu lösen. Wir machen hier ein Steueramtshilfegesetz, also ein formelles Gesetz zur Umsetzung der Steueramtshilfe. Wir werden aber, Frau Fässler, im Rahmen des Steuerstrafrechts sehr intensiv darüber diskutieren, wie wir diese Gleichbehandlung erreichen können, die Gleichbehandlung im Inland wie gegenüber dem Ausland. Es sind nicht nur irgendwelche Ideen, sondern es werden konkrete Vorschläge sein, wie wir uns vorstellen, dass wir diese Hürde bezüglich Steuerbetrug und Steuerhinterziehung überwinden können, sodass wir die Gleichstellung im Inland im Interesse unserer Kantone dann auch umsetzen können. Diese Vorlage werden Sie noch in diesem Jahr haben.

Wenn Sie es so machen, wie Sie es vorschlagen, schaffen Sie eben wieder eine neue Ungleichheit; Sie lösen die eine Ungleichheit durch eine andere ab. Sie haben dann zwar für die kantonalen Steuerbehörden die Möglichkeit geschaffen, in den Fällen, in denen sie Amtshilfe ans Ausland erteilen, die Informationen auch im Inland zu verwerten. Sie haben dann aber eine andere Ungleichheit, weil Sie Personen, die keinen Auslandbezug haben, damit natürlich nicht erfassen können. Sie werden für die Verfahren, bei denen es um Personen mit Auslandbezug geht, eine andere rechtliche Regelung und Verwertbarkeit haben als für diejenigen, die allein einen Inlandbezug haben. Das scheint mir auch nicht ganz gut zu sein, das scheint mir unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht in Ordnung zu sein. Darum möchte ich für eine Diskussion beim Steuerstrafrecht plädieren.

Ich möchte Sie also bitten, den Entwurf des Bundesrates zu übernehmen und diese Diskussion dann bei Gelegenheit im Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht zu führen.