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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-02-29

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-02-29

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, jeweils der Mehrheit zu folgen.

Ich spreche zu Artikel 7 Absatz 1 Literae b und c sowie zum Minderheitsantrag Fässler Hildegard sowie zum Minderheitsantrag I (Baader Caspar). Zu Litera b: Schauen Sie, das ist durchaus möglich. Ein konstruiertes Beispiel dafür, dass steuerliche Gründe oder steuerstrafrechtliche Gründe vorgeschoben werden können: Ein Bankmitarbeiter klaut Bankkundendaten. Er weiss, dass sie nicht steuerlich, aber vielleicht für irgendwelche Transaktionen relevant sind, und gibt sie ins Ausland, anstatt sie im Inland einer Person des öffentlichen Rechts zu übergeben, die ein Verfahren einleiten und den Fall öffentlich machen könnte. Das Ausland versucht, ein Amtshilfeverfahren einzuleiten - und dieses Amtshilfegesuch müssten wir ablehnen, wenn es nicht um steuerliche Daten ginge. Solche Fälle möchten wir vermeiden: dass nichtsteuerliche Bankdaten geklaut, ins Ausland gegeben und uns mit einem Amtshilfegesuch wieder zurückgegeben werden. Ich denke, das möchten wir alle nicht. Das sind die Fälle, die wir ausschliessen möchten.

Nun zur Frage, ob man Treu und Glauben hier aufnehmen soll: Schauen Sie, wenn wir mit allen Ländern die Abgeltungssteuer hätten, würden wir das ja wahrscheinlich gar nicht mehr brauchen. Aber so, wie die Dinge heute sind, ist es, denke ich, richtig, dass wir darauf hinweisen, dass in unserem Recht Treu und Glauben gilt; und zwar gilt es im Zivilrecht und mit der neuen Bundesverfassung auch im öffentlichen Recht. Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt also seit 1999/2000 auch im öffentlichen Recht, und das dürfen wir auch so zum Ausdruck bringen. Wenn wir mit einer anderen Rechtsordnung in einen Konflikt geraten, dann finden die völkerrechtlichen Kollisionsregeln Anwendung, und man schaut, wie man diesen Konflikt lösen kann.

Im Übrigen, das einfach als Klammerbemerkung, ist es so: Es hat zwar ein deutsches Gericht entschieden, dass man Daten klauen darf. Aber das eigentlich zuständige Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat sich noch nicht dazu geäussert. Ich bin gespannt, wie seine rechtliche Würdigung sein wird. Es kommt dazu, dass der Deutsche Anwaltverein klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht der Meinung ist, dass es legitim und legal ist, gestohlene Daten zu verwenden. So klar, wie das hier dargestellt worden ist, ist also [PAGE 102] die Rechtslage in Deutschland nicht. Und immerhin ist es so, dass sich, wenn wir die Abgeltungssteuer einführen könnten, wenigstens dieses Problem erübrigen würde.