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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-02-29

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um die Kosten. Die Minderheit Baader Caspar will erreichen, dass der Staat, der ein Informationsgesuch stellt, die Kosten tragen muss. Das widerspreche der Usanz und dem Standard in der OECD; zwischen Staaten würden keine [PAGE 104] Entschädigungen verlangt, sagte der Vertreter der Verwaltung in der Kommission.

Wir sehen den Sinn der Anträge der Minderheit Baader Caspar vor allem darin, dass die Banken entlastet werden sollen. In der Kommission hiess es bei der Begründung des Antrages auch, es sei ja nicht gesagt, dass die Amtshilfe immer zu einem Ergebnis führe. Dem steht entgegen, dass der Gesetzentwurf dem geltenden Zustand entspricht. Zu beachten ist, dass das Ersuchen um Amtshilfe zahlreiche Auflagen erfüllen muss. Sie können sie in Artikel 6 des vorliegenden Entwurfes nachlesen; dort sind sie aufgezählt. Das bedeutet zum einen, dass der ersuchende Staat selbst schon einen erheblichen Aufwand leisten muss, bis er ein Gesuch stellen kann, und zum andern, dass die Erfolgsaussichten doch relativ hoch sind, wenn ein solches Gesuch tatsächlich eintrifft.

Wir Grünen bleiben deshalb beim Entwurf des Bundesrates gemäss dem Beschluss der Mehrheit der Kommission. Wir bitten Sie, das auch zu tun.