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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-02-29

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 8 und 18 geht es, wie schon erwähnt, um die Kosten. Wenn es nur um Einzelanfragen gehen würde, dann wäre das nicht so ein Problem. Aber wenn jetzt diese Rasterfahndung möglich ist, bei der es dann um Tausende von Kundendatensätzen geht, bei der auch Unschuldige mitbetroffen sind, bei der wahrscheinlich auch Daten von Nichtbeteiligten geliefert werden, dann geht das natürlich ins Geld. Wir haben ja kürzlich gesehen, welche Ausmasse solche Aktionen annehmen: Die CS musste 20 000 Seiten liefern; dafür waren etwa 70 Anwälte während fast eines Monates tätig. Sie können das hochrechnen und kommen auch bei bescheidenen Löhnen rasch auf einen Betrag von über einer Million Franken. Wenn man noch bedenkt, dass die ganze Codierungsaktion letztlich eigentlich für die Katz gewesen sein wird, weil die Amerikaner das gar nicht akzeptieren, dann stellt sich tatsächlich die Frage, wer solche Kosten übernehmen soll.

Wir sind der Meinung - unsere Fraktion unterstützt deshalb die Minderheit Baader Caspar -, dass der ersuchende Staat das bezahlen muss. Auch die Kostenüberwälzung der Steuerverwaltung auf die Banken erscheint uns nicht fair. Es sind ja nicht die Banken, die angeklagt sind, sondern es sind einzelne Bankkunden. Wenn die Steuerverwaltung diese Kosten abwälzen will, dann soll sie das Geld, wenn schon, bei den Angeklagten holen. Wir sind aber der Meinung, dass auch hier der das Gesuch stellende Staat die Kosten bezahlen muss. Er kann diese Kosten ja wieder hereinholen, nämlich bei den schuldigen Landsleuten dieses Staates. Er soll eben dort Regress nehmen und diese Kosten nicht dem Schweizer Steuerzahler überwälzen.

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