Huber Gabi · Nationalrat · 2012-03-05
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-05
Wortprotokoll
Die Vorlage hat zwei Teile. Ich spreche zum Teil Vorsorgeentschädigung.
Die geltende Vorsorgeentschädigung beträgt 13 132 Franken und entspricht 16 Prozent des im Jahr 2010 auf 82 080 Franken festgesetzten Betrages. Sie wird zu drei Viertel vom Parlament und zu einem Viertel vom Ratsmitglied bezahlt. Sie ist für alle Parlamentarier gleich hoch, also weder vom Alter noch vom steuerbaren Einkommen aus der Parlamentstätigkeit des Ratsmitgliedes abhängig. Dieses System wurde seinerzeit wegen seiner Einfachheit gewählt. Nun soll das einfache durch ein kompliziertes System ersetzt werden: Die Vorsorgeentschädigung soll neu nicht mehr als einheitlicher Betrag, sondern in Abhängigkeit des tatsächlich erzielten Einkommens aus der parlamentarischen Tätigkeit ausgerichtet werden.
Zur Begründung dieses Systemwandels heisst es im Bericht des ständerätlichen Büros vom 18. November 2011 auf Seite 384, dass Aufwand, Belastung und Komplexität der parlamentarischen Tätigkeit in einem Ausmass zugenommen hätten, welches sich immer weniger mit der allgemeinen Vorstellung eines Milizparlamentes vereinbaren liesse, bzw. dass das parlamentarische Engagement zu Abstrichen in der beruflichen Tätigkeit und damit zu Einbussen in der beruflichen Vorsorge führe. Mehr oder weniger unverblümt wird uns also berichtet, wir seien auf dem Weg zum Berufsparlament oder es werde, anders gesagt, die Abschaffung des Milizparlamentes eingeläutet. Das aber kann es nun wirklich nicht sein! Wir alle rühmen uns, wir seien ein Milizparlament, und jene, die keinem Beruf mehr nachgehen und sich "nur" der Politik widmen, tun dies freiwillig. Die zweite Säule soll gemäss dieser Vorlage dem individuellen Einkommen angepasst werden. Es soll auch darauf ankommen, wie viel Kommissionstätigkeit geleistet worden ist. Im Bericht wird auch noch beklagt, die Arbeitsbelastung der National- und Ständeräte sei nicht gleich hoch, was wohl heissen soll, die Ständeräte seien ganz besonders benachteiligt.
Fazit: Wer ein Berufsparlament wünscht, soll es nicht über die berufliche Vorsorge einführen, sondern die Forderung beim Namen nennen.
Selbstredend würden durch den Ausbau der Vorsorgeentschädigung Mehrkosten verursacht. Im Bericht wird von jährlichen Zusatzkosten von etwa 700 000 Franken gesprochen. Dazu kämen aber ganz bestimmt noch Kosten für den administrativen Mehraufwand. Der Bericht äussert sich dazu nur sibyllinisch. "Die praktische Umsetzung wird relativ aufwendig sein", steht auf Seite 388 des Berichtes. Ein gewichtiger Nachteil ist, dass die Einfachheit des heutigen Systems verlorengeht. Diese Neuregelung widerspricht dem Geist des Milizparlamentes und hat administrativ einen grossen Aufwand zur Folge. Es werden nicht nur wegen des Anstiegs der Ausgaben für die zweite Säule höhere Kosten verursacht, sondern eben auch wegen der zusätzlichen administrativen Umtriebe.
Mein Antrag unterlag im Büro des Nationalrates mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich ersuche Sie heute um Zustimmung zum Antrag der Minderheit Huber bezüglich Nichteintreten auf Vorlage 2. Ich tue dies gleichzeitig im Namen der einstimmigen FDP-Liberalen-Fraktion.
Namens meiner Fraktion äussere ich mich auch noch zu Vorlage 1 bzw. zum Antrag der Minderheit Amstutz: Im Parlamentsressourcengesetz ist vorgesehen, dass jeweils zu Beginn der Legislatur die Teuerungsanpassung zu erörtern ist. Hier wäre tatsächlich eine Gesetzesänderung sinnvoll, nämlich dahingehend, dass die Teuerungsanpassung nicht am Anfang, sondern am Ende der Legislatur geprüft wird. Damit könnte man der unschönen Unterstellung der Selbstbedienung begegnen, weil die Wiederwahl jedes Ratsmitgliedes noch anstehen würde und austretende Ratsmitglieder nicht mehr in den Genuss einer Anpassung kämen. [PAGE 205]
Was nun aber den mit Vorlage 1 geforderten Teuerungsausgleich betrifft, so ist die Teuerung seit den letzten Anpassungen in unterschiedlichen Jahren nur mässig angestiegen, nämlich gemäss Seite 285 des Berichtes um zwischen 3,6 und 6,7 Prozent. Es besteht kein objektiver Korrekturbedarf und kein Bedarf an diesbezüglichen Mehrausgaben von 1,33 Millionen Franken pro Jahr. Das ist auch aus Gründen der Solidarität mit Blick auf das wirtschaftliche Umfeld, wie dies Kollege Amstutz ausgeführt hat, nicht angezeigt.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie auch bei Vorlage 1 um Nichteintreten und Unterstützung der Minderheit Amstutz.