Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-05

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-05

Wortprotokoll

Vielleicht eine Vorbemerkung: Wir diskutieren hier über Doppelbesteuerungsabkommen. Es wurde gesagt, es sei störend, dass dann unter Umständen bei Nullsatz nichts besteuert werde; es wird natürlich trotzdem etwas besteuert. Der Gewinn wird besteuert, und allenfalls wird das Einkommen beim Empfänger auch der Einkommenssteuer unterstellt. Es ist also nicht ganz so, dass überhaupt nichts besteuert wird, wenn der Nullsatz gilt, sondern die Dividende wird nicht besteuert.

Jetzt zu unseren Vorlagen: Es wurde erwähnt, dass der Bundesrat im März 2009 den Entschluss gefasst hat, OECD-Standards zu übernehmen. Im Juni 2010 haben Sie die ersten zehn Abkommen mit dieser neuen Regelung genehmigt, im Juni 2011 dann die zweiten zehn. Von der ersten Gruppe ist das Abkommen mit den USA noch nicht in Kraft, von der zweiten Gruppe das mit Kasachstan. Die OECD hat - das ist auch bekannt - Artikel 26 jetzt noch weiter ausgelegt, die Interpretation zu Artikel 26 geht also noch weiter. Wir werden uns demnächst auch mit der Frage der Gruppenanfragen nach OECD-Standard auseinanderzusetzen haben.

Hier geht es aber um zehn neue oder revidierte Doppelbesteuerungsabkommen, die alle Amtshilfebestimmungen haben, die in Übereinstimmung mit dem internationalen Standard stehen. Die sechs Abkommen mit Rumänien, Schweden, Singapur, Malta, der Slowakei und Südkorea hat der Ständerat in der Wintersession 2011 genehmigt. Sie enthalten die Elemente, über die wir diskutiert haben, also Identifikation auf der Seite des Steuerpflichtigen und auf der Seite des Informationsinhabers und die Möglichkeit, entsprechende Verständigungsvereinbarungen abzuschliessen. Die zweite Gruppe bilden die vier neuen Abkommen mit Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Hongkong und Russland; Sie sind der Erstrat, der diese Abkommen behandelt. Hier braucht es keine Vereinbarungen zur Interpretation, weil bereits aus der Protokollbestimmung zu den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ersichtlich wird, dass die Interpretation keine andere sein kann.

Was gilt für alle diese zehn Abkommen insgesamt wie auch für die bereits von Ihnen genehmigten zwanzig Abkommen? Wir haben immer gesagt, dass wir die Amtshilfe nach Artikel 26 OECD in Bestimmungen kleiden bzw. in Doppelbesteuerungsabkommen hineinnehmen, wenn wir auf der anderen Seite gleichermassen auch etwas erreichen. Darum haben wir in den Verhandlungen geschaut, dass wir im Bereich der Quellensteuersätze - je nach Optik - gute Regelungen erzielen können, dass wir eine Schiedsklausel drin haben - das ist wirklich wichtig für uns - und dass wir die Beseitigung von Diskriminierungen auch realisieren können.

Im Übrigen haben wir - das möchte ich abschliessend sagen - den Bericht "DBA-Politik der Schweiz gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern" verfasst. Wir haben darin aufgezeigt, dass wir wirklich darum bemüht sind, eine kohärente, eine auch für die Entwicklungs- und Schwellenländer gute Politik zu machen. Im Übrigen unterstützen wir diese Länder auch beim Aufbau ihrer Steuersysteme, das möchte ich hier immerhin auch einmal erwähnen.