Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-12-21
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-21
Wortprotokoll
Wir haben uns bereits am 18. Juni 2010 mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen auseinandergesetzt und diese damals gutgeheissen. Wir sind in der Tat davon ausgegangen, dass diese Abkommen den von der OECD entwickelten internationalen Standards im Bereich der Amtshilfe entsprechen. Sowohl im Kommentar zum OECD-Musterabkommen als auch im Kommentar zu den Tax Information Exchange Agreements wird von einem möglichst weitgehenden Informationsaustausch in Steuersachen ausgegangen. Wir haben damals dem von der OECD entwickelten Standard betreffend den steuerlichen Informationsaustausch entsprochen - oder wir glaubten mindestens, diesem Standard zu entsprechen; dies auch deshalb, weil wir sonst befürchten mussten, dass unser Land auf eine schwarze oder graue Liste gesetzt würde, was für unseren Finanzplatz verheerend gewesen wäre.
Mittlerweile haben wir - wir haben es von den Kommissionssprechern gehört - erfahren müssen, dass das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ein Peer Review durchführt und in der ersten Phase dieses Peer Reviews festgestellt hat, dass die Bestimmung zur erweiterten Amtshilfe, die wir in die heute zur Diskussion stehenden DBA integriert haben, den internationalen Standards doch nicht genügt. Offenbar hat das Global Forum festgehalten, dass die vereinbarten verfahrenstechnischen Anforderungen an Amtshilfegesuche zu restriktiv seien und ein mögliches Hindernis für einen effektiven Informationsaustausch darstellten.
Einmal mehr stehen wir somit im Fokus und gleichzeitig unter Druck. Der Bundesrat hat deshalb Anfang Jahr entschieden, dass diese Amtshilfepolitik in Steuersachen angepasst werden muss und dass die Anforderungen an die Identifikation der Steuerpflichtigen und der Informationsinhaber ergänzt werden müssen. Mit der Anpassung der Kriterien respektive mit der Einführung der sogenannten Antifrustrationsklausel sollten wir nun die Anforderungen erfüllen, und wir sollten davon ausgehen dürfen, dass wir die zweite Phase dieses Peer Reviews überstehen.
Es ist durchaus im Interesse unseres Landes und unserer Wirtschaft, diese Anpassung zu vollziehen; dies, obschon wir auch heute feststellen müssen, dass diese Gremien, in denen auch die Schweiz vertreten ist, egal ob Global Forum oder OECD, ihre Kriterien offenbar fortlaufend weiterentwickeln können und wir, wie andere Staaten auch, Anpassungen vornehmen müssen. Zentral für uns ist aber, dass die Konkurrenten des Schweizer Finanzplatzes die gleichen Bedingungen einhalten müssen. Das sogenannte "level playing field" ist zentral, wollen wir uns nicht Nachteile im hartumkämpften Finanzmarkt einhandeln.
Die Kommissionssprecher haben bereits in Erinnerung gerufen, dass wir dieses Jahr verschiedene DBA im Zusammenhang mit einer Ergänzung um diese Antifrustationsklausel behandelt und gutgeheissen haben. Es ist daher nur logisch, dass wir die früheren DBA, welche zurzeit in Kraft sind, dieser Anpassung unterziehen. Unsere Fraktion begrüsst und unterstützt die Anpassung und die Einführung der Antifrustationsklausel in den neun bereits genehmigten DBA, das heisst in den DBA mit Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich sowie Frankreich. Die Anpassung des letztgenannten DBA dient in der Tat nur der Präzisierung, denn im DBA mit Frankreich haben wir bereits die Möglichkeit der Identifikation über eine andere Schiene als über den Namen des Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers festgelegt.
Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Anpassungen der DBA zustimmen.