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Maier Thomas · Nationalrat · 2011-12-21

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Es geht um die Ergänzung von neun bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit den bereits erwähnten Staaten. Bei all diesen neuen DBA geht es darum, Resultate aus dem ersten internationalen Review in die DBA einzuarbeiten. Die Schweiz wird, wenn wir nichts anpassen, den ersten Peer Review nicht bestehen. Bei Nichtbestehen drohen der Schweiz die üblichen [PAGE 2197] angedrohten Massnahmen - das Setzen auf eine schwarze, graue oder irgendwie farbige Liste.

Bis jetzt hat die Schweiz Artikel 26 des OECD-Musterabkommens so interpretiert, dass der ersuchende Staat mit einem Amtshilfegesuch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder -betrug die steuerpflichtige Person und den Informationsinhaber mit Namen und Adresse identifiziert. Offenbar hält diese Interpretation einem internationalen Review aber nicht stand. Im Verlaufe dieses Jahres wurde der Bundesrat schon einmal ermächtigt, mit anderen Staaten solche Ergänzungen auszuhandeln.

Die Grünliberalen haben diesen Ergänzungen immer zugestimmt. Für die Grünliberalen ist klar, dass sogenannte "fishing expeditions" abgelehnt werden müssen. Es kann nicht sein, dass ausländische Steuerämter auf gut Glück, ohne genaue Angaben hier in der Schweiz Steuersündige aufspüren können. Dann können wir sogleich damit anfangen, für andere Staaten direkt Steuern einzutreiben, was für uns Grünliberale nicht infrage kommt. Die steuerpflichtige Person muss klar identifiziert sein, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann, z. B. über eine Sozialversicherungsnummer sowie den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers. Dies stellt sicher, dass ausländische Ämter solche Amtshilfegesuche überhaupt nur stellen, wenn ein konkreter Verdacht oder konkrete Hinweise vorhanden sind.

Die bei jedem Abkommen jeweils zu Artikel 2 gestellten Minderheitsanträge lehnen wir ab. Der Antrag der Minderheit Baader Caspar kommt de facto jeweils einer Ablehnung der DBA-Ergänzungen gleich, weil die bestehenden DBA schon so formuliert sind, wie es diese Minderheit fordert. Damit haben wir keine Chance, den Review zu bestehen. Der Antrag der Minderheit Fässler Hildegard möchte jeweils eine Verschärfung schaffen, schafft aber primär neue Rechtsunsicherheiten. Was bedeutet "bestimmtes Verhaltensmuster" genau? Dieser Begriff ist nicht glasklar definiert und bringt neue, nichtwünschbare Unsicherheiten in die Verhandlungen. Auch dieser Minderheitsantrag muss also abgelehnt werden.

Noch eine Erwartungshaltung: Die Grünliberalen erwarten, dass der Bundesrat mit diesen ergänzten DBA auch den für 2012 anstehenden zweiten Review im Griff hat und besteht. Wir befürworten daher die neu vorliegenden Ergänzungen mit dem erwähnten Passus. Diese stellen sicher, dass der Finanz- und Werkplatz Schweiz weiterhin international konkurrenzfähig wirtschaften kann.

In diesem Sinne bitten wir Sie, auf diese Vorlage einzutreten und die Anträge der Minderheit Baader Caspar und der Minderheit Fässler Hildegard abzulehnen.