Schwaller Urs · Ständerat · 2011-12-13
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-13
Wortprotokoll
Mit der Geburt eines Kindes haben Eltern eine Kaufkraftminderung von bis zu 40 Prozent zu tragen, was umso stärker ins Gewicht fällt, als schweizweit 72 Prozent der Familien ein steuerbares Einkommen von unter 100 000 Franken haben. In meinem Kanton - er ist bei Weitem nicht der einzige - sind es sogar gegen 90 Prozent der Familien. Um nun diese Kaufkraftminderung bzw. die mit den Kindern entstehenden höheren Auslagen etwas zu kompensieren, wurden von den Arbeitgebern die Kinder- und Ausbildungszulagen eingeführt. 5 Milliarden Franken an Familien-, Kinder- und Ausbildungszulagen werden jährlich ausbezahlt. Von diesem Geld, das eigentlich für die auszubildenden Kinder gedacht ist, nimmt der Staat über die [PAGE 1160] Steuern rund eine Milliarde Franken dann gleich wieder weg. Rund 750 Millionen werden in den Kantonen und rund 250 Millionen werden auf Bundesebene weggenommen; das ist unbefriedigend.
Noch viel unbefriedigender ist, dass viele Familienzulagen für die Familien steuerlich einer Lohnerhöhung gleichkommen, womit dann mehrere Hundert, ja Tausende von Franken mehr an Steuern abzuliefern sind. Das höhere steuerbare Einkommen kann auch zur Folge haben, dass die Eltern mit dem Hineinrutschen in eine höhere Steuerklasse auch keine Prämienverbilligung für die Krankenkasse mehr erhalten, obwohl ein kinderloses Ehepaar mit dem gleichen Nettoeinkommen eine solche Hilfe erhalten würde. Das geht nicht; es ist nicht bloss unsympathisch, es ist zu korrigieren. Das wollen die beiden kantonalen Initiativen tun.
Mit Folgegeben kann diese Problematik in das hängige Dossier der Familien- und Ehegattenbesteuerung aufgenommen werden; auch das ist ein Grund für meinen Antrag. Ich bin ja beileibe nicht bekannt dafür, dass ich dem Staat notwendige Steuermittel entziehen möchte. Für mich ist aber klar, dass eine blosse Revision der Ehegattenbesteuerung - wir müssen da noch die Dossiers von rund 80 000 Ehepaaren korrigieren - zu kurz greifen würde. Für mich geht es um die korrekte Abbildung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare mit Kindern und der Ehepaare ohne Kinder. Da gibt es noch einiges zu tun. Die Annahme dieser beiden kantonalen Initiativen gibt dem Bundesrat die Gelegenheit, die Frage der Besteuerung der Familien- und Ausbildungszulagen in die laufenden Revisionsarbeiten mit einzubeziehen. Wir werden uns mit dem Gesamtdossier im Verlauf des nächsten Jahres befassen können.
Das ist der Grund für den Antrag, den beiden Standesinitiativen Folge zu geben. Ich glaube, es ist richtig, wenn man diese Problematik gesamthaft anschaut, und ich lade Sie ein, hier meinem Einzelantrag zuzustimmen.