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David Eugen · Ständerat · 2001-06-12

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Diese Parlamentarische Initiative geht auf einen Beschluss des Schweizerischen Frauenkongresses im Jahre 1996 zurück. Die Schweizer Frauen haben schon vor fünf Jahren gefordert, dass diesen Migrantinnen eine eigenständige Rechtsstellung eingeräumt wird.

Nach meiner Überzeugung geht es übrigens auch um den Vollzug des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Verfassung, die in Artikel 8 Absatz 3 ausdrücklich verlangt, dass Männer und Frauen tatsächlich - auch tatsächlich! - gleichzustellen sind.

Hier geht es darum, dass Frauen in Gewaltsituationen massiv schlechter gestellt sind. Es muss ja nicht der Gewaltvorgang vorkommen, sondern es genügt auch schon die Drohung mit Gewalt, um die Frauen gefügig zu machen.

Ich habe kein Verständnis, das muss ich sagen, wenn man diese Thematik jetzt nochmals weiter hinausschiebt. Ich war bei der Behandlung dieser Initiative im Nationalrat dabei. Der Bundesrat hat im Zuge langwieriger Kommissionsdiskussionen eine Lösung vorgeschlagen. Man wollte eine Lösung, die Missbräuche verhindert. Ich stelle mich durchaus inhaltlich hinter den Entwurf des Bundesrates, wie er auf der Fahne steht. Der Bundesrat wird mit dem Anag keine andere Lösung vorschlagen; er wird genau diese Lösung, die hier auf der Fahne steht, wieder bringen.

Die Lösung des Bundesrates unterscheidet sich in einem einzigen Punkt von derjenigen des Nationalrates: In Artikel 7 Absatz 1bis heisst es beim Nationalrat "nach Auflösung der Ehe" - und beim Bundesrat "nach Aufgabe des gemeinsamen Haushaltes". Da bin ich bereit, mich dem Bundesrat anzuschliessen; man kann darüber diskutieren, aber diese Differenz würde ich zugunsten des Bundesrates entscheiden.

Mit anderen Worten: Wir haben die Lösung vor uns, wir können sie beschliessen, wir können das Problem endlich lösen. Wenn man jetzt sagt, man schiebe die Lösung hinaus, dann empfinde ich es tatsächlich so, dass mit ungleichen Ellen gemessen wird: Vorhin hat man in der Angelegenheit der Parlamentarischen Initiative Hess Hans sehr zügig im Asylrecht einen neuen Haftgrund einführt, auf der anderen Seite aber, wo es darum geht, die Situation einer bestimmten Gruppe von Frauen - von der man seit vielen Jahren weiss, dass sie massiv schlechter gestellt ist und von der Rechtsordnung eine bessere Behandlung erfahren muss - zu verbessern, will man das Problem nicht lösen.

Die Argumentation, man habe ja eine Härtefallklausel, die das Problem löse, stimmt eben nicht. Es könnte vielleicht so sein, aber wir wissen - darum kommen ja auch diese Vorstösse von Frauenseite -, dass diese Härtefallklausel das Problem nicht löst.

Bei diesen Gewaltfällen wird sie eben nicht angewendet. Es wird formalistisch entschieden, dass in diesem Fall kein Aufenthaltsrecht mehr besteht. Daher habe ich wenig Verständnis dafür, wenn man die Sache nochmals auf die lange Bank schieben will.

Bei der Parlamentarischen Initiative Hess Hans, für die ich durchaus Verständnis hatte, ging es sicher um ein wichtiges Missbrauchsproblem; allerdings ging es im Jahr 2000 insgesamt um hundert Fälle oder noch weniger - um 82, wie wir gehört haben. Hier geht es aber um viel mehr Fälle. Wenn man schon quantifiziert und dies als Kriterium nimmt, müsste man hier also schneller handeln. Aus dieser Sicht bitte ich Sie darum, jetzt diesen Schritt zu tun.

Es wurde gesagt, dass der Nationalrat mit 90 zu 57 Stimmen aufgrund genau dieser Überlegungen der Initiative Folge gegeben hat. Die Differenz können wir in der Detailberatung lösen. Es ist genau diese kleine Differenz. Man muss sicher darüber sprechen und dann eine entsprechende gesetzliche Änderung vornehmen. Das Nichteintreten ist angesichts der Problemlage absolut inadäquat.

Ich bitte Sie daher, die Minderheit zu unterstützen und auf die Vorlage einzutreten.