Germann Hannes · Ständerat · 2011-12-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-13
Wortprotokoll
Der Eigenmietwert ist ja bekanntlich ein Dauerbrenner. Vielerorts hat man damit umzugehen gelernt, und er schafft keine Probleme mehr. Es gibt aber gewisse Aspekte, bei denen sich die Problematik dieses Systems doch akzentuiert. Die Steuerpflichtigen zahlen für selbstgenutztes Wohneigentum eine Steuer auf einem fiktiven Einkommen, das keiner echten finanziellen Einnahme entspricht. Mit dem indirekten Gegenvorschlag würde man dieses Problem generell angehen. Aber dazu habe ich einen Nichteintretensantrag gestellt, und ich sage Ihnen vorweg, warum ich zu diesem Nichteintretensantrag gekommen bin, obwohl ich dem indirekten Gegenvorschlag sehr viele positive Aspekte abgewinnen kann.
Sie erinnern sich an die Zwillings-Initiative: Zwilling 1, das Bausparen - auch das war ein Dauerbrenner hier im Rat -, haben wir vorgezogen. Wir haben hier im Ständerat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der gegenüber der Initiative deutlich verfeinert war und der die ganze Vorlage hätte akzeptabel machen können. In der Schlussabstimmung aber haben wir in diesem Rat unseren eigenen Vorschlag versenkt. Nun können Sie sich ganz pragmatisch fragen, ob man diese Übung wiederholen soll, ob man den Nationalrat an einem Gegenvorschlag arbeiten lassen soll, der dann möglicherweise zu viel kostet. Denn so wird es herauskommen. Ich bin zum Experiment schon bereit, aber ich glaube nicht, dass es von Erfolg gekrönt sein wird. Und wir haben wahrlich genügend Probleme und Arbeit und müssen uns nicht selber beschäftigen, wenn man das am Schluss dann doch nicht will.
Und nur ein Gegenvorschlag, der zu Erleichterungen bei der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums führen würde, wäre ja auch ein echter Gegenvorschlag. Wenn es kostenneutral ist, gibt es einfach eine Umverteilung innerhalb der Truppe derjenigen Leute, die selbstgenutztes Wohneigentum haben und versteuern, und das kann ja nicht das Ziel sein. Wenn wir aber zu viele Ausfälle erzeugen, davon bin ich überzeugt, wird sich der Bundesrat wehren, die Finanzdirektoren werden sich wehren, und am Schluss wird auch unser Rat Nein sagen. Aber da können Sie selber entscheiden. Ich habe einfach bei der zweiten Vorlage, dem indirekten Gegenvorschlag, einen Antrag auf Nichteintreten gestellt.
Zur Initiative: Hier sehen Sie mich bei Artikel 2 in der Minderheit. Ich beantrage Ihnen, dort gemäss Nationalrat zu beschliessen, dass die Bundesversammlung dem Volk und den Ständen empfiehlt, die Initiative anzunehmen. Die Initiative sorgt wie gesagt für einen Systemwechsel. Diesen kann man dann auslösen, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Insofern kann man nicht sagen, es sei ungerecht. Eine dritte Säule kann sich auch nicht jeder leisten; wir kämen deswegen nicht auf die Idee, dieses sinnvolle Instrument infrage zu stellen. Natürlich können es sich dann die einen leisten, diesen Systemwechsel zu machen, die anderen vielleicht nicht. Es ist aber auch eine Frage der Lebensplanung, und hier sollten wir den Leuten keine Vorschriften machen. Es gibt solche, die mit einer hohen Hypothek ganz gut leben und vielleicht auch im Alter lieber eine solche haben. Es gibt aber andere, die, namentlich im ländlichen Raum, in älteren Liegenschaften wohnen, bei denen die Besteuerung des Eigenmietwerts die Anstandsgrenze dessen, was man dem Steuerzahler zumuten kann, überschreitet. Nehmen wir das Beispiel einer Witwe, die ein altes Bauernhaus bewohnt und praktisch kein Einkommen hat, weil bei der Rente der Ansatz der tiefste ist - auf dem Haus ist aber keine Schuld mehr. Wenn man dann hingeht und für all die vielen [PAGE 1144] Räumlichkeiten den Eigenmietwert hoch berechnet, dann ist das doch sehr störend.
Diese Initiative sieht vor, dass man sich einmalig für das eine oder für das andere System entscheiden kann. Wer dann nicht beim Eigenmietwert bleibt, der muss den Wegfall des Abzugs der eigenheimbezogenen Schuldzinsen in Kauf nehmen. Auch die Versicherungsprämien und Verwaltungskosten können nicht mehr abgezogen werden. Hingegen wäre weiterhin, so sieht es die Initiative vor, ein Abzug für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen, im bisherigen Rahmen möglich.
Die Initiative hat den Vorteil, dass sie einfach ist, und auch die Ausfälle, zu denen sie führen würde, sind berechenbar. Und ich meine: Sie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vom ganz grossen Schritt, wie ihn der Gegenvorschlag vorsieht, sind wir einfach noch ein Stück zu weit entfernt. Deshalb empfehle ich Ihnen: Sagen Sie einfach pragmatisch Ja zu Schritt A! Schritt B wird irgendwann auch folgen, aber im Moment ist die Zeit noch nicht reif dafür.