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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-06-12

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Worum geht es? Es geht darum, dass Frauen, welche ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz im Rahmen eines Familiennachzuges oder infolge Eheschliessung mit einem Schweizer Mann erhalten haben, nicht mehr mit der Ausweisung rechnen müssen, wenn sie eheliche Gewalt erlebt und darauf die gemeinsame Wohnung verlassen haben. Die Regelung hat den Vorteil, dass sie für alle gilt, d. h. für von Gewalt betroffene Frauen, unabhängig davon, ob sie den Status B oder C haben, ob sie mit einem Schweizer oder mit einem ausländischen Partner verheiratet sind. Was zählt, ist allein die Tatsache, dass eine Ausreise aufgrund der persönlichen Verhältnisse unzumutbar ist.

Der Nationalrat hat sich mit 90 zu 57 Stimmen für die Parlamentarische Initiative ausgesprochen. Der Bundesrat beantragt Nichteintreten.

Er ist gemäss Aussage in seiner Stellungnahme vom 14. April 1999 bereit, die vorgebrachten Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Anag aufzunehmen. Bis zum Inkrafttreten einer Anag-Revision liegt es demnach weiterhin im Ermessen der kantonalen Behörden, ob die Aufenthaltsbewilligung für die Ehefrau bestehen bleibt oder nicht. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufenthalt in den ersten fünf Jahre der Ehe besteht nicht.

Laut einer Weisung des Bundesamtes für Ausländerfragen an die kantonalen Fremdenpolizeibehörden sollen dabei Kriterien wie berufliche Situation, Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, Verhalten und Integrationsgrad berücksichtigt werden. Ich möchte der Fremdenpolizeibehörde nicht unterstellen, dass sie der Situation einer betroffenen Frau nicht Rechnung trägt; oft aber werden - das ist eine Tatsache - andere Argumente, z. B. dasjenige der Integration, höher gewichtet.

Ein Gesetz, welches das Recht auf Aufenthalt der ausländischen Ehefrauen mit ausländischen Ehemännern nach der Auflösung des Ehestandes nicht sichert, befürwortet - so meine ich - letztlich, wenn auch nicht bewusst, die noch bestehende strukturelle und gesellschaftliche Diskriminierung der Frau. Das ist nach meiner Meinung kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem.

Der Bundesrat argumentiert, dass die zusätzliche Schaffung eines eigentlichen Bewilligungsanspruches im Rahmen der laufenden Totalrevision des Anag geprüft werden soll. Dies soll allerdings unter dem Vorbehalt des Ausgangs des geplanten Vernehmlassungsverfahrens namentlich bei den direkt betroffenen Kantonen geschehen.

Gemäss Bericht zu einer Vernehmlassung, die im Auftrag der Staatspolitischen Kommission unseres Rates durchgeführt worden ist, wünschen viele Kantone aber etwas ganz anderes. Statt einer Änderung des Anag zugunsten gewaltbetroffener Frauen soll eine Verschlechterung eingeführt werden, indem selbst mit Schweizer Männern verheiratete Frauen zum Ausharren in einer Gewaltbeziehung gezwungen werden. Damit wird aber die Intention der Parlamentarischen Initiative Goll in eine ganz andere Richtung gedreht. Diese Anpassung würde eine massive Verschlechterung der Gewaltprävention für eine grössere Gruppe von Frauen und eine Verringerung der Möglichkeit, gewalttätige Männer zur Verantwortung zu ziehen, bedeuten. Ich bin mir also nicht so sicher, ob wir bei der Revision des Anag im Hinblick auf die Parlamentarische Initiative Goll je Änderungen vornehmen werden.

Aus den Ihnen dargelegten Gründen bitte ich Sie, auf den Entwurf im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Goll einzutreten.