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Graber Konrad · Ständerat · 2011-09-21

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-21

Wortprotokoll

Wie der Präsident der WAK bereits gesagt hat, handelt es sich hier wirklich um die zentrale Stelle. Wenn wir jetzt auf die Fassung des Nationalrates einschwenken, dann muss ich feststellen, dass diese Vorlage in den Worten des Präsidenten "bouleversé" wäre. Ihre fehlende Klarheit schafft Verwirrung im Gesetzentwurf. Der Zusatz steht ebenfalls im Widerspruch mit dem Konzept der Expertenkommission, welches durch den Bundesrat aufgenommen wurde. Schliesslich gefährdet der Zusatz aufgrund seiner Tragweite sowohl die präventive als auch die kurative Wirkung dieses Gesetzentwurfes.

Wenn wir uns das jetzt praktisch vor Augen führen, dann gehen wir davon aus, dass die Banken hier die Möglichkeit haben sollen, einen Notfallplan zu erarbeiten, den sie beispielsweise auch der Finma zu präsentieren hätten. Da ergeben sich drei Varianten: Die mildeste dieser Varianten ist vermutlich, wenn die systemrelevanten Bereiche auf eine andere Bank übertragen würden. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass eine Bank eine Art Holdingkonzept schaffen und unter einer Holding mehrere Gesellschaften aufstellen würde, in der Hoffnung, dass man im Krisenfall eine Gesellschaft abspalten könnte. Aber im Kern geht die Vorlage ja davon aus, dass hier dann eben trotzdem die Gefahr des Durchgriffs bestehen könnte. Dieses Konzept rechtfertigt deshalb auch keine weiter gehenden Erleichterungen, sondern es ist eine Möglichkeit, wie in einem Krisenfall zu reagieren wäre. Die dritte Variante - das haben wir in der Kommission nicht bis ins Detail ausdiskutiert - wäre die vollständige Auftrennung einer Bank, also ein richtig durchgezogenes Trennsystem, d. h. unterschiedliche Aktionariate, unterschiedliche Verwaltungsräte, unterschiedliche Gesellschaften, unterschiedliche Namen. Und dann, das ist klar, wird jede dieser Banken separat beurteilt. Es ist möglich, dass dann aus einer systemrelevanten Bank zwei nicht mehr systemrelevante Banken oder aber eine systemrelevante und eine nichtsystemrelevante Bank entstehen. Da ist jedes Institut separat zu beurteilen und entsprechend diesen Kriterien zu beurteilen.

Mir scheint die sehr ausführliche Stellungnahme der Nationalbank zu dieser Frage sehr deutlich und sehr klar. Der Präsident unserer Kommission hat bereits darauf hingewiesen. Auf der ersten Seite der Stellungnahme schreibt sie, dass das Eigenkapital, sollten wir dieser Bestimmung zustimmen, nach vollständigem Rabatt nur noch 13 bis 14 Prozent betragen würde. Dies entspricht den Verlusten, welche die UBS während der letzten Krise erlitt. Nach solchen Verlusten würde somit kein Eigenkapital mehr zur Verfügung stehen, um die systemrelevanten Funktionen weiterzuführen. Das ist eine sehr deutliche Sprache. In Punkt 1 ihrer Schlussfolgerung hält die Nationalbank fest: Der vollständige Rabatt gemäss Formulierung der WAK-NR würde die Vorlage in ihrem Kern treffen und das Gesamtkonzept infrage stellen.

Ich kann den Präsidenten unserer Kommission nur noch einmal unterstützen. Wenn wir diese Differenz ausräumen, ist die Vorlage für mich gestorben. Ich würde ihr in der Schlussabstimmung nicht zustimmen.