Müller Philipp · Nationalrat · 2012-02-29
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Ich spreche noch kurz zum Rückweisungsantrag der Minderheit Schelbert.
Ich habe es eingangs erwähnt: Mit dieser Vorlage machen wir jetzt die Gesetzgebung, die den Kurswechsel vollzieht, den Bundesrat und Parlament bezüglich Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Frühjahr 2009 beschlossen haben. Zunächst wurde dafür eine Verordnung gemacht, und jetzt schlagen wir den ordentlichen Gesetzgebungsweg ein, damit die gerichtliche Durchsetzbarkeit mit einer genügenden gesetzlichen Grundlage gewährleistet ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nicht die materiellrechtliche Seite der Amtshilfe. Die materiellrechtliche Grundlage des Informationsaustausches im Amtshilfebereich muss bilateral in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den Partnerstaaten geregelt werden. Eine einheitliche materielle Regelung ist nicht möglich, da immer auch der Partnerstaat mit dem Abschluss eines Abkommens einverstanden sein muss. Dabei ist es auch im Interesse der Schweiz, dass auch Partnerländer eine gewisse Rechtsstaatlichkeit garantieren müssen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen muss zudem immer auch die Gegenseitigkeit, die Reziprozität, gewährleisten können. Daher ist es richtig, dass im vorliegenden Gesetzentwurf nur die Verfahrensbestimmungen gesetzlich festgelegt werden, die für Länder gelten, mit denen die Schweiz gültige Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Dazu gehören Bestimmungen zum Verfahrensablauf, in denen geklärt wird, dass wir beispielsweise keinen automatischen Informationsaustausch wollen. Dazu gehört ebenfalls, dass auf Anfragen nicht eingetreten wird, wenn sie auf Informationen beruhen, die durch strafbare Handlungen erlangt wurden.
Es ist der Kommission klar, dass die Amtshilfe einem stetigen Wandel unterworfen ist; ich habe dies auch eingangs erwähnt. Nehmen wir das Beispiel der Gruppenanfragen, wie [PAGE 87] sie aktuell von den USA und längerfristig auch von der OECD angestrebt werden. Hier stellt sich die Frage, ob wir vorauseilend etwas in ein Gesetz schreiben wollen, das heute beschlossen wird, aber seine Wirkung erst später entfalten kann, nämlich dann, wenn Gruppenanfragen allenfalls zum neuen OECD-Standard werden sollten.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Antrag der Minderheit Schelbert abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.