preparatory:AB 135889
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Das Tierseuchengesetz stammt aus dem Jahre 1966 und wurde seither mehrmals revidiert. Sie wissen, dass sich leider auch die Schweiz - so ist es nun einmal - zunehmend mit neuen Krankheiten konfrontiert sieht. Deshalb hat das Departement - zusammen mit den Kantonen; ich unterstreiche das, weil es nachher noch ein Thema sein wird - eine Tiergesundheitsstrategie entwickelt. Die heute zu beratende Revision des Tierseuchengesetzes basiert unter anderem auf dieser Tiergesundheitsstrategie.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen adäquate Instrumente für eine wirksamere Prävention von Tierseuchen geschaffen werden. Künftig soll im Fall einer Tierseuche ein möglichst frühes und koordiniertes Eingreifen gesichert sein; das ist das Kernanliegen der Revision. Gleichzeitig setzt der Bundesrat mit der Revision die Motion 08.3012, "Prävention von Tierseuchen", um; diese verlangt ja eine aktivere und vor allem schnellere Prävention von Tierseuchen und Zoonosen, also von Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können.
Der Gesetzentwurf definiert auch die Rolle des Bundesrates klarer. Insbesondere wird die Rolle des Bundesrates im Bereich der Tierseuchenprävention gestärkt. Es ist Ihnen allen klar, dass es in Zeiten der Krise oder der Seuchen, sei es beim Menschen, sei es beim Tier, eine klare Führung braucht. Die Führungsrolle des Bundesrates soll gestärkt werden, ohne dass im Vollzugsbereich die Zuständigkeiten der Kantone untergraben werden. Dazu gehören z. B. ein nationales Früherkennungs- und Überwachungsprogramm, die rechtzeitige Sicherstellung von Impfstoffen sowie das Betreiben von Impfstoffbanken.
Die Schweiz ist mit der Tatsache konfrontiert, dass Tierseuchen nicht an ihrer Grenze haltmachen. Krankheiten, die heute in entfernten Ländern auftreten, können bereits morgen in unserem Land sein - denken Sie an die mobile Gesellschaft, in der wir leben. Daher sind auch eine Regelung der internationalen Zusammenarbeit und die Verstärkung der Koordination ein wichtiger Teil dieser Vorlage.
In der WBK-SR wurde klar, dass Ihre Kommission das Anliegen teilt, dass das heute hohe Niveau in der Tiergesundheit in der Schweiz auch in der Zukunft erhalten werden soll; dies auch im Hinblick auf die Produktion von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft. Die Kommission ist deshalb ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat mit Ausnahme von wenigen Änderungen, die wir besprechen werden, allen vom Nationalrat getroffenen Beschlüssen zugestimmt. Im Rahmen der Detailberatung werden wir diese Änderungen noch erläutern.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten.