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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-06-12

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Für mich gibt es - neben all dem, was bereits gesagt worden ist - drei wichtige Gründe, um diese Volksinitiative abzulehnen:

1. Die Initianten halten die Austragung einer ungewollten Schwangerschaft in jedem Fall für zumutbar. Die vorgesehene Sonderregelung im Fall eines der schwersten Sexualdelikte - nämlich der Vergewaltigung -, die der Mutter das Recht einräumt, das Kind zur Adoption freizugeben, scheint mir wirklich zynisch zu sein.

Hat sich in den Kreisen, die hinter dieser Volksinitiative stehen, noch niemand überlegt, was es für ein Kind bedeuten muss, wenn es auf der Suche nach seinen Wurzeln erfährt, dass es die Frucht eines Verbrechens ist? Hier kehrt sich der vorgetragene Schutzgedanke meines Erachtens in absurdester Weise in sein Gegenteil um. Dies gilt für mich, egal, ob Abtreibungen aufgrund von Vergewaltigungen in der Vergangenheit gemäss den Initianten einen Anteil von höchstens 1 Promille an allen Abtreibungen in der Schweiz ausmachen.

2. Mit der Initiative soll dem Lebensrecht des Kindes zum Durchbruch verholfen werden. Was aber, wenn das Leben des Kindes gar nicht erwünscht ist? Hat nicht jeder Mensch auch ein Recht darauf, als erwünschtes und geliebtes Kind zur Welt zu kommen? Die Akzeptanz eines Kindes - so meine ich - hängt eben nicht nur davon ab, in welchem Umfang kantonal und bundesweit unentgeltliche Hilfe und anderweitige Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Schwangeren geleistet werden. Es gibt aber kaum eine schwerere psychische Belastung als zu wissen, dass man von seinen Eltern nicht akzeptiert wurde. Frauen und Männer sollen mit dieser Initiative dazu aufgerufen werden, sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind bereits vor dessen Geburt bewusst zu werden. Ob die Initiative für diese Forderung - der ich im Übrigen wirklich zustimmen kann - tatsächlich hilfreich ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.

3. Die Initiative geht von einem äusserst restriktiven Gesundheitsbegriff aus, indem sie lediglich die Gefährdung des Lebens der Frau als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch zulässt. Gesundheit - auch jene der Frau - ist ein Zustand des völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Dass dabei das seelische Wohlbefinden eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Komponente ist, kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung bestätigen. Es ist richtig, dass Frauen in einer Notlage, wie sie eine ungewollte Schwangerschaft sozial, finanziell oder psychisch darstellen kann, Anrecht auf Hilfe und Unterstützung haben. Persönlich habe ich auch noch nie jemanden getroffen, der für den Schwangerschaftsabbruch per se eintritt.

Wer diese Initiative ablehnt, ist nicht automatisch für den Schwangerschaftsabbruch, sondern vertritt allenfalls dessen Entkriminalisierung während der ersten Zeit der Schwangerschaft. Es ist mutwillig, daraus einen Freipass für den Schwangerschaftsabbruch abzuleiten. Diese ethisch, psychisch und medizinisch schwierige Frage kann nicht losgelöst von Sexualerziehung, Verhütung, Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten, Familienpolitik, der sozialen Stellung der Frau und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge betrachtet werden.

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, dieses schwierige Kapitel in unserem Straf- und Familienrecht endlich einer würdigen Lösung zuzuführen, welche getragen wird vom Respekt gegenüber Frauen, ihrer Entscheidungsfähigkeit und dem wohl schwierigsten Entscheid, den eine Frau in ihrem Leben zu fällen hat.

In diesem Sinn bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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