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preparatory:AB 135918

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie meinerseits, auf die Vorlage einzutreten und dann auch zuzustimmen.

"BG Cites" heisst "Bundesgesetz über die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora", das ist also eine ganz typisch schweizerische Abkürzung. Die Schweiz ist 1975 dem Abkommen beigetreten. Es ist eine internationale Handelskonvention, wie der Name sagt. Es ist auch bereits erwähnt worden: Der Zweck ist, dass man Tier- und Pflanzenarten, die von der Ausrottung bedroht sind, die gefährdet sind, schützt und sich für ihre Erhaltung einsetzt. Genf ist Sekretariatssitz seit Anbeginn, die Schweiz ist also Depositarstaat, und es sind der Konvention 175 Staaten beigetreten.

Die wichtigsten Ausführungsbestimmungen sollen in ein Gesetz gefasst werden. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: In der Praxis betrifft es vor allem die Uhrenindustrie. 80 Prozent von 115 000 Bewilligungen im Jahr 2011 betreffen die Uhrenindustrie; es geht um Lederarmbänder für Uhren, das können Sie sich vorstellen. Aber auch die Lebensmittelbranche hat einen Bezug zu dieser Konvention, z. B. wenn es um Kaviar geht.

Wir fassen mit diesem Bundesgesetz die Artenschutzverordnung in ein Gesetz, weil das Legalitätsprinzip - der Kommissionssprecher hat es gesagt - diesen Schritt verlangt. Wir müssen diese rechtsetzenden Bestimmungen in einem Bundesgesetz erlassen. Damit ist meinerseits alles gesagt.

Ich bitte Sie zuzustimmen. Ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Auswirkungen für die Firmen nicht anders sein werden, wenn man jetzt dieses Bundesgesetz schafft.