Heim Bea · Nationalrat · 2012-12-06
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-06
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen bei Artikel 43 Absatz 2bis des Parlamentsgesetzes, dass die Präsidien der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte unterschiedlichen Fraktionen angehören sollen. Diese neue Regelung fand einhellig Unterstützung, und sie entspricht der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas 11.428.
Der Antrag Roth-Bernasconi geht einen Schritt weiter. Er nimmt indirekt quasi das Unbehagen von Nationalrätin Ida Glanzmann auf und verlangt, die Präsidien hätten bei allen Kommissionen beider Räte unterschiedlichen Fraktionen anzugehören. Aus ähnlichen Überlegungen will Nationalrätin Glanzmann die neue Regelung ganz streichen.
Die Staatspolitische Kommission hat bei der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas über diese Frage debattiert und dazu Stellung genommen. Sie lehnt die Ausdehnung dieser Anforderung auf alle Kommissionen als Überreglementierung ab. Der Handlungsspielraum der Fraktionen und des Ratsbüros bei der Besetzung der Kommissionspräsidien würde zu sehr beeinträchtigt. Die Geschäftsprüfungskommissionen hingegen sind als Oberaufsichtskommissionen ein Sonderfall. Ihre Überparteilichkeit muss im Interesse der Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen über jeden Zweifel erhaben sein. Das könnte dann nicht mehr der Fall sein, wenn die Präsidien beider Geschäftsprüfungskommissionen derselben Partei angehören wie der Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin, in dessen oder deren Departement die Geschäftsprüfungskommissionen allfällige Missstände untersuchen. Die Aufsichtsfunktion in diesem Parlament ist enorm wichtig. Die Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen, liebe Kollegin Ida Glanzmann, ist hochgeschätzt.
Darum empfiehlt die Staatspolitische Kommission die Anträge Roth-Bernasconi und Glanzmann zur Ablehnung.