Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-12
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-12
Wortprotokoll
Ich habe sehr grosses Verständnis für das Anliegen des Interpellanten. Die obersten Gerichte unseres Landes befinden sich in Luzern und in Lausanne, also in der Deutschschweiz und in der Romandie. Da liegt es nahe, die Schaffung von neuen eidgenössischen Gerichten zum Anlass zu nehmen, die Justiz auch in der italienischen Schweiz zu verankern. Ich habe mir diese Möglichkeit ernsthaft überlegt, bin aber schliesslich klar zum Schluss gelangt, dass der Kanton Tessin als Standort für die beiden neuen Gerichte nicht geeignet ist.
Ich habe bei Ihren Ausführungen zur Kenntnis genommen, dass es eigentlich um viel mehr als nur um die Frage der Gerichtsstandorte geht. Ich werde kurz darauf zurückkommen.
Zunächst aber zum Bundesstrafgericht: Das Bundesstrafgericht ist keine in sich geschlossene Institution. Es ist ein Ort mit Aussenkontakten und Publikumsverkehr. Es ist ein Ort, an dem ständig Gerichtstermine stattfinden werden, sei es in Form von Instruktionsverhandlungen im kleineren Rahmen, sei es in Form von grossen Gerichtsverhandlungen unter Teilnahme der Öffentlichkeit. Das Bundesstrafgericht muss sich daher an einem zentralen Ort befinden, der von sämtlichen Landesgegenden aus gut erreicht werden kann. Beim Bundesstrafgericht spielt die Distanz also eine Rolle. Man kann nicht einfach auf die neuen Kommunikationsmittel [PAGE 289] verweisen, wenn sich Menschen von einem Ort zum anderen begeben müssen.
Diese Grundbedingung der zentralen Lage ist für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wichtig. Sie hat aber ganz besondere Bedeutung für jene Personengruppen, die regelmässig mit dem Bundesstrafgericht in Kontakt treten. Das sind in erster Linie die Bundesanwaltschaft und die Justiz- und Polizeiorgane des Bundes, aber auch die Strafverteidiger, die Journalisten, die Experten, die Dolmetscher und - nicht zu vergessen - auch die Beschuldigten. Vor allem die Vertreter der Strafverfolgungsbehörden sind auf möglichst kurze Reisezeiten angewiesen. Da sie nördlich der Alpen stationiert sein werden, würde ein Bundesstrafgericht mit Sitz im Kanton Tessin eine wesentliche Standortvoraussetzung nicht erfüllen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen Satz zu den Angeschuldigten. Befindet sich eine angeschuldigte Person in Haft, so erfolgt ihre Zuführung zum Bundesstrafgericht per Bahn, mit dem so genannten "jail train". Das Bundesstrafgericht muss sich daher in unmittelbarer Nähe der grossen Schienenachsen befinden.
Zur Effizienzvorlage und zur Bundeskriminalpolizei, die auch erwähnt wurden: Es geht hier in der Tat um die drei Sprachregionen und nicht um die Sprachregionen an sich; denn bei der Dezentralisierung der Bundeskriminalpolizei geht es darum, sie dort anzusiedeln, wo die Fälle bearbeitet werden. Es ist in der Tat so, dass in der rätoromanischen Schweiz nicht die grossen Fälle von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität auftreten. Deshalb wäre es auch nicht sinnvoll, dort eine Einheit der Bundeskriminalpolizei anzusiedeln.
Nun zum Bundesverwaltungsgericht: Zwar hat sich der Kanton Tessin gemäss meinen Informationen offenbar entschlossen, lediglich eine Standortofferte für das Bundesstrafgericht zu unterbreiten. Insofern kann ich Ihnen lange Ausführungen zum Thema Bundesverwaltungsgericht ersparen. Aber eine zentrale Überlegung möchte ich Ihnen trotzdem nicht vorenthalten. Auch für das Bundesverwaltungsgericht wäre ein Standort im Kanton Tessin nicht geeignet, denn die grosse Mehrheit der juristischen Mitarbeiter des neuen Gerichtes muss zwingend deutscher oder französischer Muttersprache sein. Das Bundesverwaltungsgericht ist daher nicht mit irgendeinem Bundesamt vergleichbar, bei dem die sprachliche Zugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Rolle spielt.
Ich gebe Ihnen das Beispiel des Bundesamtes für Statistik, das dezentral in Neuenburg angesiedelt ist. Bei einem Bundesverwaltungsgericht mit Sitz im Kanton Tessin hätten daher fast sämtliche juristischen Mitarbeiter ihren Arbeitsort in einer anderen Sprachregion. Diese Situation würde unweigerlich zu Rekrutierungsschwierigkeiten führen.
Wie ich jedoch einleitend erwähnt habe, erachte ich eine Dezentralisierung der Bundesverwaltung für sinnvoll und auch für notwendig, soweit dadurch das Funktionieren der Verwaltung nicht infrage gestellt ist. Das ist ja auch eine Forderung des Parlamentes.
Diese Einsicht war auch der Grund dafür, dass ich von Anfang an darauf bestanden habe, auch dezentrale Kantone wie St. Gallen, Thurgau oder Basel-Landschaft in die Evaluation mit einzubeziehen. Ich kann Ihnen deshalb versichern, dass ich mich wann immer möglich dafür einsetzen werde, dass neue Bundesinstitutionen auch in der Südschweiz angesiedelt werden. Die neuen Bundesgerichte sind aber nicht geeignet, um diesem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Deshalb haben wir die Tessiner Regierung auch gar nicht zur Offertstellung eingeladen.
Ich möchte nun noch etwas ausweiten: Ich habe einleitend gesagt, dass es hier nicht nur um die Standortfrage für die neuen Bundesgerichte im engeren Sinne geht, sondern auch um die Sensibilität gegenüber unseren Randregionen und gegenüber den anderen Sprachregionen im Speziellen. Da ich selber aus einer Randregion komme, verstehe ich Sie sehr gut. Ich habe auch im Buch, das wir im Anschluss an die Frühjahrssession erhalten haben, geblättert und gesehen, dass Sie selber darauf aufmerksam machen, dass die verschiedenen Randregionen ihre eigenen, berechtigten Anliegen haben. Sie haben in diesem Buch auch zu einem Aufruf zur Präsenz in Bern Stellung genommen.
In der Ostschweiz spüren wir dieses Am-Rande-der-Schweiz-Leben durchaus, und den manchmal etwas salopp gemeinten Spruch "Hinter Winterthur hört die Schweiz auf" spüren wir auch. Ich kann Ihnen aber versichern, dass dieser Spruch für mich nicht gilt.
Ich möchte im Zusammenhang mit diesen Standortfragen sagen, dass es nicht genügt, den politischen Willen für die Dezentralisierung zu haben. Es braucht auch den politischen Willen, aber vor allem dann den Mut, Dezentralisierungen gegen Widerstände in den bestehenden Strukturen zu beschliessen und allenfalls vorübergehende Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen.
Was mir aber auch wichtig ist: Die Dezentralisierungen richten sich auch nach gewissen objektiven Kriterien. Es kann also nicht sein, dass immer nur allein regionalpolitisch entschieden wird, sondern es sind z. B. auch Effizienzkriterien und andere Kriterien mit zu berücksichtigen. Die Dezentralisierung hat also insofern gewisse Grenzen.
Ich bin mir der Symbolwirkung dieses Entscheides über den Standort der Gerichte auch sehr wohl bewusst, und ich bin mir bewusst, dass das sozusagen als Beweis dafür genommen werden wird, wie ernst es dem Bundesrat damit ist, in Standortfragen zu dezentralisieren und auch zugunsten des Föderalismus zu entscheiden, auch wenn Schwierigkeiten - allenfalls vorübergehend - anstehen.
Ich kann abschliessend nur festhalten, dass für den Bundesrat der Kanton Tessin als Standort für die beiden Gerichte aus den erwähnten Gründen nicht infrage kommt. Ich habe aber insbesondere an die Vertreter des Kantons Tessin noch eine Bemerkung: Ab September 2001 werde ich eine neue persönliche Mitarbeiterin haben - eine Tessinerin -, und ich gehe davon aus, dass dann in meinem Departement die Sensibilität gegenüber dem Kanton Tessin sicher noch verstärkt wird. Ich nehme an, Herr Marty, Sie werden dann nichts dagegen haben, wenn ich auch ab und zu auf meine Mitarbeiterin höre.