Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-12-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-12-06
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch bitten, diese drei Minderheitsanträge abzulehnen.
Zuerst zu Position 606.A210.0211, zum "Schoggi-Gesetz": Das ist eine Diskussion, die wir letztes Jahr geführt haben. Es ist richtig, was von Herrn Nationalrat Rösti gesagt wurde: Man stockt gegenüber dem letzten Jahr natürlich nicht auf, sondern man bleibt gleich. Aber letztes Jahr war ja die Diskussion, ob wir im Rahmen des Konsolidierungsprogrammes zurückfahren wie in verschiedenen anderen Bereichen auch. Und man sagte ausdrücklich: "Nur für dieses Jahr, für das Jahr 2012, möchten wir gerne noch bei diesen 70 Millionen bleiben". Die Diskussion war intensiv. Man sagte, es sei noch einmal eine einmalige Ausnahme. Jetzt wären wir bei der zweimaligen Ausnahme.
Es trifft auch zu, dass das keine WTO-Frage ist, da wäre der Rahmen schon noch höher. Aber wir haben uns auch entschieden, Sie haben sich in diesem Rat entschieden, die Exportsubventionen schrittweise zurückzubauen. Sie haben sich das selbst zum Ziel gesetzt. Und wenn man dieses Ziel erreichen will, muss man irgendwann damit beginnen, in diese Richtung zu gehen, nicht mehr in die andere.
Es gibt ja keinen Anspruch auf eine vollständige Kompensation des Rohstoffhandicaps, das die Nahrungsmittelindustrie hat. Wir haben immer gesagt: Man muss ungefähr 75 Prozent dieses Rohstoffhandicaps ausgleichen können. Das können wir mit diesen 70 Millionen Franken. Wir haben bereits 2012 bewiesen, dass wir das machen, und wir werden das auch 2013 machen. Aber es ist nach der Diskussion letztes Jahr schon eine Frage, denke ich, der politischen Glaubwürdigkeit und auch eine Frage der Budgetdisziplin, nicht über diese 70 Millionen hinauszugehen.
Dann zum Minderheitsantrag zu Position 708.A2310.0148, die Beihilfen an den Pflanzenbau befristet zu erhöhen: Es ist uns allen bekannt, dass im Weinbau die Existenz von Arbeitsplätzen infrage steht; dass Unternehmen grosse Mühe haben; dass Weinbaugebiete bedroht sind. Das sieht man heute. Das ist eine schwierige Situation, die vor allem daher rührt, dass die Produktion im Jahre 2011 dank günstiger Bedingungen sehr hoch war, dass der Konsum etwas zurückging und dass wir einen sehr starken Schweizerfranken haben, der den Importdruck stark erhöht.
Wenn man eine solche befristete Massnahme auf Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes abstützen möchte, gerät man etwas in Schwierigkeiten, weil dort ganz klar festgehalten ist, dass sich der Bund im Falle von "ausserordentlichen Entwicklungen" an den Kosten befristeter Massnahmen der Branche zur Marktentlastung beteiligen kann. Hier stellt sich natürlich wirklich die Frage, ob es um eine solche ausserordentliche Entwicklung im Sinne des Gesetzes geht.
Zur Frage der Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen um 30 Millionen Franken bei Position 708.A2310.0149: Man hat im Jahr 2010 diskutiert, dass man die Milchzulagen erhöhen soll. Man hat dann auch klar bekundet, dass man in einem anderen Bereich entsprechend kompensieren muss; das war allgemeiner Konsens in diesem Rat. Man hat die Milchzulagen um 60 Millionen Franken erhöht. Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2012-2013 Ihrem Beschluss angeschlossen und entschieden, die Milchzulagen nicht zurückzufahren, sondern weiter auf diesem hohen Niveau zu behalten. Er hat aber auch klar zum Ausdruck gebracht, dass man in geeigneter Weise an einem anderen Ort zu kompensieren habe.
Wir schlagen Ihnen vor - wir haben dies schon damals in der Diskussion vorgeschlagen -, die Kompensation bei den allgemeinen Direktzahlungen vorzunehmen. Wenn Sie schauen, wo wir das vorschlagen, sehen Sie auch, dass wir das sehr sorgfältig gewählt haben. Wir schlagen nicht einfach irgendetwas vor, sondern wir sagen, dass man diese Kompensation bei den Milchproduzenten vornehmen soll, und zwar darum, weil diese von der Verkäsungszulage profitieren: Entweder direkt oder indirekt profitieren alle von der Käsereimilch oder von der Verkehrsmilch. Es erscheint uns richtig, dass wir in diesem Bereich eine Anpassung bei den Direktzahlungen vornehmen, dort, wo eben auch die Erhöhung erfolgt ist, dass man also die Direktzahlungen bei den Milchkühen anpasst. Auf diese Weise gibt es nämlich keine Verlierer. Wir wollen ja keine Verlierer in diesem Bereich haben, das ist sicher die Absicht von uns allen. Keine Verlierer heisst also: Wir machen eine Umlagerung von den Tier- zu den Milchzulagen. Damit haben Sie eigentlich eine ausgeglichene Situation.
Ich möchte Sie wirklich bitten, auch im Sinne der Budgetdisziplin die vorliegenden Minderheitsanträge abzulehnen.