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David Eugen · Ständerat · 2001-06-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-13

Wortprotokoll

Die Argumentation von Frau Beerli, dass man an der bisherigen vielfältigen Rekursorganisation festhalten solle, hätte vielleicht durchaus ihre Berechtigung gehabt, wenn wir uns in der Kommission nicht dazu entschlossen hätten, eine Gen-Lex zu machen. Wenn wir also nicht gesagt hätten, wir wollten das Thema der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ein eigenständiges Gesetz aufnehmen und nicht mehr dispers über all diese vielen Gesetze ordnen.

Wir haben uns dazu entschlossen, weil es von entsprechender Bedeutung ist. Wir wollen auch eine einheitliche Rechtsprechung zum Thema GVO. Es macht ja wenig Sinn, wenn wir zwar ein Gesetz haben, das in sich geschlossen ist und auch bestimmte Schutzziele verfolgt, wenn wir aber diese gesetzlichen Ziele in der Rechtsprechung über viele Rekurskommissionen umsetzen lassen. Wir haben in der Schweiz dreissig Rekurskommissionen. Es entspricht also durchaus der Logik dieser Gesetzgebung, auch in der Rechtsprechung eine klare Zuordnung zu einer Rekurskommission vorzunehmen, die dann dieses Gesetz und die Gedanken dieses Gesetzes umsetzt. Es geht ja gerade um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu diesem Gesetz.

Sie haben vorhin verschiedene Artikel beschlossen, vor allem beim Bewilligungsrecht, die der Auslegung relativ weit gehende Spielräume lassen; bei denen man darüber diskutieren muss, ob man so oder anders auslegen soll. Dieses Gesetz bedarf in erhöhtem Mass einer einheitlichen Rechtsprechung, weil es so viele unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Es wäre fatal, wenn diese Begriffe, die insbesondere in Artikel 6 vorkommen, in verschiedenen Rekurskommissionen unterschiedlich interpretiert würden. Es wäre fatal, wenn sich danach eine vielfältige Rechtsprechung entwickeln würde - ob es sich nun um Landwirtschaftsprodukte, Lebensmittel oder Medikamente handelt. Das kann nicht Ziel dieses Gesetzes sein. Dies gilt in Bezug auf die Wirksamkeit nachher in der Praxis und in Bezug auf die Rechtssicherheit - das scheint mir sehr wichtig - für jene, die in der Biotechnologie arbeiten.

Aus diesem Grund ist es logisch und konsequent, hier eine Rekursinstanz vorzusehen.

Der zweite Grund wurde in der Kommission auch einlässlich diskutiert, nämlich dass wir generell im Bundesverwaltungsrecht mit der Zusammenführung der Rekursinstanzen [PAGE 325] vorwärts machen müssen. Diese Vielfältigkeit, diese dreissig Rekursinstanzen haben sich überlebt.

Frau Beerli weist darauf hin, dass wir eine einzige Rekursinstanz, ein so genanntes Verwaltungsgericht wollen und dass das auf dem Wege ist. Was wir hier machen, ist nur in Richtung dieses Weges gehen. Wir nehmen jetzt schon eine Gelegenheit wahr, beim Gentechnikgesetz diesen Wildwuchs an Rekursorganisationen abzubauen, die wir beim Bund haben. Ich finde das, wie ich einleitend gesagt habe, bei diesem Gesetz besonders wichtig, damit wir zu einer klaren und sauberen Rechtsprechung in diesem Bereich kommen.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.