Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-11
Wortprotokoll
Herr Ständerat Bischof, so ganz sicher, dass hier für die nächsten fünf Jahre kein Währungsrisiko mehr vorhanden ist, wäre ich jetzt nicht. Aber ich bin froh, dass es Leute gibt, die ganz sicher sind. Wenn Sie die letzten fünf Jahre anschauen - mit Ausnahme des Sommers 2011 -, sehen Sie Schwankungen von 30 Prozent. Ich gehe nicht davon aus, dass die nächsten fünf Jahre viel sicherer sein werden als die letzten fünf Jahre. Wir stellen einen Kredit von 10 Milliarden Franken zur Verfügung. In Klammern: Bis jetzt wurde sehr wenig von dem abgerufen, was wir unter allen Kreditlinien zugesichert haben; es wurden nämlich von insgesamt rund 20 Milliarden Franken bis jetzt ungefähr 3 Milliarden Franken abgerufen. Das sage ich einfach, damit Sie auch die Verhältnisse sehen.
Jetzt möchten wir 10 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Im Jahre 2009 haben wir etwas ganz Ähnliches mit der Sonderhilfe gemacht. Diese wurde dann nicht beansprucht bzw. auch nicht weitergeführt, weil sie durch die Neuen Kreditvereinbarungen bereits überholt war. 2009 stand auch ein Betrag von 10 Milliarden Franken zur Diskussion. Das Parlament hat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank und des Bundesrates 12,5 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt - analog zu dem, was wir heute machen; das ist auch ein Antrag der Nationalbank und des Bundesrates -, und zwar einfach, um diese Schwankungen [PAGE 95] mitzuberücksichtigen, und vor allem auch, um sich an unser Finanzhaushaltgesetz zu halten. Das sagt nämlich in Artikel 22, dass Rahmenkredite sorgfältig zu bemessen seien, dass Unsicherheitsfaktoren darzulegen seien und dass nötigenfalls angemessene Reserven vorzusehen seien. Das ist eine Bestimmung in Artikel 22 unseres Finanzhaushaltgesetzes. Anders gesagt: Wir müssen Wechselkursschwankungen mitberücksichtigen. Wir müssen - auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist - allfällige Zahlungsausfälle des IWF mitberücksichtigen. Das hat uns, zusammen mit der Nationalbank, auf diesen Betrag von 12,5 Milliarden Franken gebracht.
Dann haben wir noch den Handlungsspielraum gewünscht, den wir unter dem Währungshilfebeschluss 2004 hatten. Wenn Sie die 10 Milliarden so verabschieden, tragen Sie Artikel 22 des Finanzhaushaltgesetzes nicht vollständig Rechnung - das kann man tun oder nicht tun, wir würden Ihnen vorschlagen, es nicht zu tun. Und Sie schneiden für die nächsten fünf Jahre auch jeglichen Handlungsspielraum weg, sie streichen auch die 2,5 Milliarden, die als Rahmenkredit zur Verfügung standen, aber nie benutzt wurden - auch das kann man tun oder nicht tun. Wenn man von "Signalen" spricht: Auch das ist natürlich ein Signal, auch innenpolitisch; auch das sagt etwas aus über die Zusammenarbeit. Das muss man, denke ich, so werten. Aber das ist Ihr Entscheid.